Bebauungsplan "St. Roman - 1. Änderung"
Öffentliche Bekanntmachung
u.a. der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan: „St. Roman“
und örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung der 1. Änderung im beschleunigten Verfahren nach
§ 13a BauGB
- Änderungsbeschluss
- Öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Stadt Wolfach hat am 02.06.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „St. Roman“ mit örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan zum 1. Mal im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern. Anschließend hat der Gemeinderat in gleicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „St. Roman“ und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung der 1. Änderung gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung durchzuführen.
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung der 1. Änderung umfassen das Grundstück Flst. Nr. 259/1.
Im Einzelnen gilt der gemeinsame zeichnerische und textliche Teil des Bebauungsplans in der Fassung der 1. Änderung, jeweils in der Fassung vom 02.06.2022.
Der Änderungsbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Im Zuge der Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen (nach § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB).
Ziele und Zwecke der Planänderung
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungs-plan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Umnutzung des bestehenden Gebäudes geschaffen werden.
Der Änderungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Entwurf des Bebauungsplans „St. Roman“ und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung der 1. Änderung wird mit der gemeinsamen Begründung, dem Umweltbeitrag nach § 13a BauGB, der Stellungnahme zum Artenschutz nach § 44 (1) BNatSchG und der Übersichtskarte auf die Dauer eines Monats
vom 20.06.2022 bis einschließlich 22.07.2022 (Auslegungsfrist)
im Rathaus Wolfach, 77709 Wolfach, Hauptstraße 41, im Zimmer 46, 4. OG
während der üblichen Dienststunden (Montag bis Freitag, jeweils vormittags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag nachmittags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich ausgelegt.
Während dieser Auslegungsfrist können bei der vorgenannten Stelle Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der vollen Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Stellungnahmen werden auf jeden Fall entgegengenommen, auch wenn Sie dieser Bitte nicht entsprechen.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familiennamen sowie die Anschrift gespeichert werden. Zum Satzungsbeschluss werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellung-nahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB statt. Dabei wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Wolfach, den 09.06.2022
Gez.
Thomas Geppert
Bürgermeister
01-St.Roman-Ä1-2022-06-02-Satzung
02-St.Roman-Ä1-2022-06-02-Übersichtsplan
03-St.Roman-Ä1-2022-06-02-Begründung
04-St.Roman-Ä1-2022-06-02-Zeichnerischer Teil
05-St.Roman-Ä1-2022-06-02-Textteil