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Blick vom Baugebiet Hofeckle

Offenlage des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB
3. Änderung Bebauungsplan "Hofeckle", Stadt Wolfach mit örtlichen Bauvorschriften und Umweltbericht

Der Gemeinderat der Stadt Wolfach hat am 24.11.2021 in öffentlicher Sitzung die 3. Änderung des Bebauungsplans "Hofeckle" mit Umweltbericht gebilligt und den Beschluss gefasst, die öffentliche Auslegung durchzuführen.

Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans ist im nachfolgend abgedruckten Planausschnitt zeichnerisch dargestellt.

Übersichtsplan Hofeckle 3

Ziel und Zweck der Planung:

Der Geltungsbereich der 3. Änderung beträgt ca. 1,648 ha und umfasst den westlichen Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans "Hofeckle" von 2002. Das Plangebiet liegt nördlich des Oberen Kastaniendobels im Baugebiet "Straßburgerhof" in einer exponierten Randlage. Im Norden grenzen Waldflächen, östlich und westlich Grünbereiche an.

Der Bebauungsplan "Hofeckle" wurde 2017 zunächst im östlichen Bereich geändert und damit eine den aktuellen Bedürfnissen angepasste Bebauung ermöglicht. Dabei wurden die Wünsche nach einer freieren Bebauung mit den städtebaulich wesentlichen Rahmenbedingungen abgewogen.

Da der Bedarf an Baugrundstücken anhält, soll nun auch die westliche bereits 2002 konzipierte Baufläche aktualisiert werden.

Ergänzend wird eine erforderliche Notunterkunft für den Waldkindergarten in den niederwaldartig bewirtschafteten Waldflächen nördlich des Forstwegs vorgesehen.

Mit der 3. Änderung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Änderung des Bebauungsplans geschaffen werden.

Offenlage des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die 3. Änderung des Bebauungsplans "Hofeckle" wird in der Zeit vom


20. Dezember 2021 bis 24. Januar 2022 (je einschließlich)


gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Stadt Wolfach während den Sprechzeiten öffentlich ausgelegt. Da das Rathaus derzeit pandemiebedingt geschlossen ist, ist die Vereinbarung eines Termins zur Einsichtnahme erforderlich. Bitte wenden Sie sich an die Bauverwaltung, Martina Hanke, Tel. 07834/8353-42 oder martina.hanke@wolfach.de.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg https://www.uvp-verbund.de/kartendienste  (Bauleitplanung) eingestellt.

Während der Auslegungsfrist können die Unterlagen nach Terminvereinbarung eingesehen sowie Anregungen und Bedenken hierzu bei der Stadt Wolfach vorgetragen werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung von Planungsbüro Fischer, Freiburg, i.d.F. v. 24.11.2021 mit Bögen des Ökokontos der Stadt Wolfach zur Kompensation

  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
    von Dr. Boschert, Bioplan Bühl, i.d.F. v. 13.11.2021

Im Umweltbericht, in den die Ergebnisse der vorliegenden Gutachten eingearbeitet wurden, sind folgende Umweltinformationen vorhanden, zu denen zum Teil Behörden und Privatpersonen Stellung genommen haben:

Aussagen zu Schutzgebieten

Prüfung der Betroffenheit geschützter Bestandteile von Natur und Landschaft

  • Stellungnahme des RP Freiburg, Abt. 8, Forstdirektion (div. Schutzgebiete, Waldfunktionenkartierung)

Aussagen zum Artenschutz

Prüfung der Betroffenheit und Verletzung von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG durch Dr. Boschert, Bioplan, Bühl
Hierzu liegen vor

  • Stellungnahme des LRA Ortenaukreis, Amt für Umweltschutz (Artenschutzrechtliche Untersuchungen)


Aussagen zum Forst

Waldumwandlung nach § 10 i.V.m. § 9 LWaldG mit forstrechtlicher Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Waldabstand nach LBO
Hierzu liegen vor

  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg, Abt. 8, Forstdirektion (Waldumwandlung, Waldabstand, Umweltprüfung, forstrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung)

  • Stellungnahme des LRA Ortenaukreis, Amt für Waldwirtschaft (Waldumwandlung, Waldabstand)

Aussagen zu den Schutzgütern

incl. Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung

Schutzgut Mensch:

Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Wohnen / Gesundheit und Erholung
Hierzu liegen Stellungnahmen vor:

  • Stellungnahme des RP Freiburg, Ref. 21, Raumordnung (Erschließung)

  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg, Abt. 8, Forstdirektion (Waldabstand)

  • Stellungnahme des LRA Ortenaukreis, Amt für Waldwirtschaft (Waldabstand)

  • Stellungnahme von Bürgern (Wanderwege, Verkehrsbelastung)

Schutzgut Fläche:

Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung hinsichtlich Flächennutzung und -verbrauch
Hierzu liegen vor:

  • Stellungnahme des RP Freiburg, Ref. 21, Raumordnung, Baurecht und Denkmalschutz (Waldumwandlung, Alternativstandorte)

  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg, Abt. 8, Forstdirektion (Waldumwandlung)

  • Stellungnahme des LRA Ortenaukreis, Amt für Waldwirtschaft (Waldumwandlung)

Schutzgut Boden:

Bestandsbewertung unter Berücksichtigung der Aussagen des Altlastenkatasters sowie Dar-stellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Bodenfunktionen durch Bodenversiegelung; Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung gemäß Ökokontoverordnung
Hierzu liegt vor:

  • Stellungnahme des RP Freiburg, Ref. 91, Abt. 9 / Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Geotechnik, Boden, Bergbau)

  • Stellungnahme des LRA Ortenaukreis, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (Erdaushub)

Schutzgut Wasser:

Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Grundwasser und Oberflächengewässer
Hierzu liegen vor:

  • Stellungnahme des LRA Ortenaukreis, Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz (Oberflächengewässer, Abwasserentsorgung, Oberflächenentwässerung)

Schutzgut Klima:

Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Lokalklima.
Hierzu liegt vor:

  • Stellungnahme des LRA Ortenaukreis, Amt für Umweltschutz (Anpassung an den Klimawandel)

Schutzgut Pflanzen- und Tierwelt:

Bestandsbewertung auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans "Hofeckle" sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Biotoptypen (Verkehrsflächen, Wohngebiet, Grünflächen, Wald) und Tierlebensräume, insbesondere durch baubedingte Beeinträchtigungen in Folge der Beseitigung von Vegetation sowie durch anlagebedingte Beeinträchtigungen in Folge von Flächeninanspruchnahme; Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung gemäß Ökokontoverordnung
Hierzu liegen vor:

  • Stellungnahme des LRA Ortenaukreis, Amt für Umweltschutz (Kompensation, Lichtverschmutzung)

  • Stellungnahme des LRA Ortenaukreis, Amt für Waldwirtschaft (Waldumwandlung)

  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg, Abt. 8, Forstdirektion (forstrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung)

Schutzgut Orts-/Landschaftsbild:

Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Orts- und Landschaftsbild, insbesondere hinsichtlich Vielfalt, Eigenart und Schönheit
Hierzu sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Kultur- und sonstige Sachgüter sind im Bereich des Bebauungsplans nicht vorhanden.


Wolfach, den 09.12.2021


Gez.

Thomas Geppert
Bürgermeister

01-Hofeckle-Ä3-Satzung

02-Hofeckle-Ä3-Begründung

03-Hofeckle-Ä3-Textteil

04-Hofeckle-Ä3-Hinweise

05-Hofeckle-Ä3-Uebersichtsplan-M5000

06-Hofeckle-Ä3-Schemaschnitt-1-SD-M200

06-Hofeckle-Ä3-Schemaschnitt-2-PD1-M200

06-Hofeckle-Ä3-Schemaschnitt-3-PD2-M200

06-Hofeckle-Ä3-Schemaschnitt-4-ZVPD-M200

06-Hofeckle-Ä3-Schemaschnitt-5-VPD-M200

06-Hofeckle-Ä3-Schemaschnitt-6-FD-M200

06-Hofeckle-Ä3-Schemaschnitt-7-SD-M200

06-Hofeckle-Ä3-Schemaschnitt-8-PD-M200

06-Hofeckle-Ä3-Schemaschnitt-9-SEGD-M200

07-Hofeckle-Ä3-Schnitt 1-M500

07-Hofeckle-Ä3-Schnitt 2-M500

07-Hofeckle-Ä3-Schnitt 3-M500

07-Hofeckle-Ä3-Schnitt 4-M500

07-Hofeckle-Ä3-Schnitt 5-M500

07-Hofeckle-Ä3-Schnitt 6-M500

07-Hofeckle-Ä3-Schnitt 7-M500

07-Hofeckle-Ä3-Schnitt 8-M500

08-Hofeckle-Ä3-Artenschutzrechtliche Untersuchung

09-Hofeckle-Ä3-Umweltbericht

010-Hofeckle-Ä3-Zeichnerischer Teil-M500

010-Hofeckle-Ä3-ZeichnerischerTeil-A3-M1000

011-Hofeckle-Ä3-Abwägung TÖB-Öffentlichkeit

09.12.2021 

Ansprechpartner

Silke Mast
Leitung Bauamt, Bauangelegenheiten
Hauptstr. 41
77709 Wolfach

Telefon 07834 / 83 53 42
Fax 07834 / 83 53 39
E-Mail silke.mast@wolfach.de
Raum 42