Verwaltungsgebühren
Die Stadt Wolfach erhebt für Amtshandlungen, die sie auf Veran-lassung im Interesse einzelner vornimmt, Verwaltungsgebühren nach dieser Satzung soweit nicht Bundesrecht oder Landesrecht etwas anderes bestimmen. Unberührt bleiben Bestimmungen über Verwaltungsgebühren in besonderen Gebührensatzungen der Stadt.
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