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Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Verfahrensablauf

Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes

Freigabevermerk

29.02.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert.

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

keine

Ansprechpartner

Stadtverwaltung Wolfach
Hauptstr. 41
77709 Wolfach

Telefon 07834 / 83 53 0
Fax 07834 / 83 53 39
E-Mail stadt@wolfach.de