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Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen anmelden

Allgemeine Informationen

Das Land fördert im Rahmen des MEPL III die Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen.

Als Beratungsorganisation müssen Sie die von Ihnen abgeschlossenen Beratungsverträge anmelden.

Das ist notwendig, damit das Land die erforderlichen Finanzmittel einplanen kann.

Voraussetzungen

Sie haben einen gültigen Rahmenvertrag mit dem MLR.

Verfahrensablauf

Melden Sie die Beratung online an. Eine besondere Nachricht von der zuständigen Stelle erhalten Sie danach nicht.

Nach der Beratung beantragen Sie ebenfalls online die Förderung.

Erforderliche Unterlagen

  • Beratungsverträge (im PDF-Format)
    Sie müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
    • Name, Anschrift und Unternehmensnummer des landwirtschaftlichen Unternehmens
    • Name des Beratungsmoduls und
    • Name und Unternehmensnummer der Beratungsorganisation

Frist/Dauer

  • Frühestens: nach Abschluss des Beratungsvertrages
  • Spätestens: am 5. Kalendertag nach dem Quartal, in dem der Beratungsvertrag geschlossen wurde
    Beispiel: Vertragsschluss am 22. März; Anmeldung spätestens am 5. April

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutzhat ihn am 29.05.2019 freigegeben.

Zuständige Stelle

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Ansprechpartner

Stadtverwaltung Wolfach
Hauptstr. 41
77709 Wolfach

Telefon 07834 / 83 53 0
Fax 07834 / 83 53 39
E-Mail stadt@wolfach.de