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Giebel des Rathauses in Wolfach

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Ratte melden

Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Ratte sehen, melden Sie sie der zuständigen Stelle. Ratten treten vermehrt an Orten auf, wo Abfall gelagert wird. Dazu zählen offene Müll- und Biotonnen sowie Komposthaufen.

Ratten übertragen gefährliche Krankheiten. Ihr Kot und Urin riechen unangenehm und gefährden Ihre Gesundheit.

Voraussetzungen

Sie haben eine Ratte gesehen.

Verfahrensablauf

Bei Privatgrundstücken

Informieren Sie die Eigentümerin oder den Eigentümer des Grundstücks beziehungsweise Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter. Teilen Sie mit, dass Sie auf dem Grundstück Ratten gesehen oder gefunden wurden.

Hinweis: Ist die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks nicht bekannt, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Ist Ihr eigenes Grundstück betroffen, sollten Sie aufgefundene tote Ratten sofort beseitigen. Rattenlöcher sowie Durchtrittsstellen verschließen Sie mit geeigneten Mitteln.

Am besten beauftragen Sie eine professionelle Schädlingsbekämpferin oder einen professionellen Schädlingsbekämpfer damit, die Ratten zu bekämpfen und zu beseitigen.

Bei öffentlichen Flächen

Melden Sie der zuständigen Stelle, wo Sie Ratten gesehen oder gefunden haben. Die zuständige Stelle veranlasst dann weitere Maßnahmen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Kosten für die Beseitigung von Ratten auf privaten Grundstücken trägt der Eigentümer oder die Eigentümerin.

Sonstiges

Die Gesundheit von Menschen und geschützten Tieren darf im Rahmen der Schädlingsbekämpfung nicht gefährdet werden.

Rechtsgrundlage

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

  • § 16 Allgemeine Maßnahmen der zuständigen Behörde
  • § 17 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Besondere Maßnahmen der zuständigen Behörde, Rechtsverordnungen durch die Länder
  • die Polizeiverordnung Ihrer Gemeinde

Freigabevermerk

21.02.2024 Dieser Text entstand in Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen.

Zuständige Stelle

  • Bei öffentlichen Flächen: die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Fund- oder Sichtungsortes
  • Bei Privatgrundstücken: der Eigentümer oder die Eigentümerin

Frist/Dauer

keine

Ansprechpartner

Stadtverwaltung Wolfach
Hauptstr. 41
77709 Wolfach

Telefon 07834 / 83 53 0
Fax 07834 / 83 53 39
E-Mail stadt@wolfach.de