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Futtermittelüberwachung - Eigenkontrollergebnisse zu Dioxinen und PCB mitteilen

Allgemeine Informationen

Futtermittelunternehmer sind verpflichtet, Untersuchungsergebnisse aus Eigenkontrollen zu Dioxinen und polychlorierte Biphenyle (PCB) zu melden.
Damit sollen mögliche Probleme früher erkannt werden.

Voraussetzungen

Sie

  • sind Futtermittelunternehmer und
  • haben Eigenkontrollergebnisse zu Dioxinen und PCB.

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihnen vorliegende Untersuchungsergebnisse elektronisch an die zuständige Stelle übermitteln. Diese stellt Ihnen dafür einheitliche elektronische Vorlagen (digitale Dateien) zur Verfügung.

Eine schriftliche Übermittlung ist nur zulässig, wenn die zuständige Stelle dies auf Ihren Antrag hin gestattet hat.

Sie müssen unter anderem folgende Daten mitteilen:

  • Name des Unternehmens
  • Probennummer
  • untersuchtes Erzeugnis
  • Probenahmeort
  • analysierter Stoff

Die jeweils zuständige Stelle anonymisiert die Daten und übermittelt sie an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Das BVL erfasst diese Ergebnisse in einem gemeinsamen Datenpool, wertet sie aus und veröffentlicht sie quartalsweise auf seiner Internetseite.

Erforderliche Unterlagen

Frist/Dauer

Ihre Mitteilung muss binnen 14 Tagen, nachdem das Untersuchungsergebnis endgültig feststeht, erfolgen.

Achtung: Wenn der für das jeweilige Futtermittel gesetzlich festgesetzte Höchstgehalt überschritten wurde, muss die Mitteilung unverzüglich erfolgen.
Sollten Sie annehmen, dass Ihre Futtermittel nicht sicher sind, müssen Sie die zuständigen Stellen unverzüglich über ergriffene Maßnahmen unterrichten.

Kosten

keine

Sonstiges

Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht der Untersuchungsergebnisse (nicht erfolgte, unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitige Mitteilung) stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Die zuständige Stelle kann ein Bußgeld von bis zu EUR 20.000 verhängen.

Informationen über die amtliche Futtermittelkontrolle finden Sie in der Lebenslage "Tierhaltung, Tierschutz, Fischerei und Jagd".

Freigabevermerk

21.06.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Zuständige Stelle

das für Sie zuständige Regierungspräsidium

Ansprechpartner

Stadtverwaltung Wolfach
Hauptstr. 41
77709 Wolfach

Telefon 07834 / 83 53 0
Fax 07834 / 83 53 39
E-Mail stadt@wolfach.de