Alters- und Ehejubiläen
Alters- und Ehejubiläen
Allgemeine Informationen:
Die Geburtstage ab dem 70. Lebensjahr und die Ehejubiläen der Goldenen Hochzeit (50 Jahre) und der Diamantenen Hochzeit (60 Jahre) der Einwohner der Gemeinde werden im amtlichen Nachrichtenblatt sowie der örtlichen Presse veröffentlicht.
Jubilare, die mit der Veröffentlichung ihrer persönlichen Daten nicht einverstanden sind, werden gebeten, dies den oben genannten Sachbearbeiterinnen schriftlich oder persönlich mitzuteilen. Hierfür ist keine Begründung erforderlich.
Erforderliche Unterlagen:
Die Gemeinde kann zur Überprüfung der Identität folgende Unterlagen verlangen:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
Frist/Dauer:
Die Dauer der Sperre ist unbefristet. Falls Sie wieder eine Veröffentlichung wünschen, müssen Sie dies auf dem Bürgerbüro beantragen.