"europass Mobilität" beantragen
Allgemeine Informationen
Der europass Mobilität ist für alle interessant, die an einem Bildungs- oder Ausbildungsprogramm im europäischen Ausland teilnehmen wollen. Er gibt einen Überblick über die Abschnitte der Berufsbildung, die Sie im Ausland durchgeführt haben.
In den meisten Fällen sucht die Bildungseinrichtung oder der Betrieb im Herkunftsland eine Aufnahmeeinrichtung im Ausland. Beide Partner vereinbaren den Inhalt, die Dauer und die sonstigen Bedingungen. Sie erklären sich bereit, die im Ausland erworbene Qualifikation im europass Mobilität zu bestätigen.
Hinweis: Gültig ist der europass Mobilität in allen EU-/EWR-Staaten sowie in der Schweiz, Türkei, in Mazedonien und Kroatien.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- Sie führen den Auslandsaufenthalt im Rahmen des Programms für Lebenslanges Lernen (PLL) (bisher: EU-Bildungsprogramme LEONARDO DA VINCI, COMENIUS, ERASMUS und SOKRATES) durch.
-
Sie führen den Auslandsaufenthalt ohne Beteiligung am Förderprogramm unter folgenden Voraussetzungen durch:
- Ein Ausbilder oder eine Ausbilderin, ein Tutor oder eine Tutorin beziehungsweise eine vergleichbaren Person betreut den Auslandsaufenthalt.
- Es handelt sich bei der Auslandstätigkeit um eine "alternierende" Ausbildung.
- Die Anerkennung und Anrechnung der Auslandstätigkeit ist im Rahmen der Ausbildung, des Studien- oder Bildungsganges möglich.
- Die Bildungsmaßnahme findet in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat oder in bestimmten EU-Beitrittskandidatenländern statt.
Verfahrensablauf
Der Betrieb oder die Bildungseinrichtung im Herkunftsland muss den europass Mobilität bei der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) online beantragen.
Neben der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) gibt es noch eine Reihe weiterer Ausgabestellen (z.B. die Industrie- und Handelskammern).
Frist/Dauer
Der Betrieb oder die Bildungseinrichtung im Herkunftsland kann den europass Mobilität frühestens zehn Wochen vor Aufenthaltsbeginn beantragen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium, das Finanz- und Wirtschaftsministerium und die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit haben dessen ausführliche Fassung am 04.06.2012 freigegeben.