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Giebel des Rathauses in Wolfach
03.11.2022

Zusammenlegung Gutach

Öffentliche Bekanntmachung
vom 26.10.2022

über das Nichtbestehen der UVP-Pflicht

Zusammenlegung Gutach

Das Landratsamt Ortenaukreis - untere Flurbereinigungsbehörde - hat den Bau der gemeinschaftlichen Anlagen durch Einfache Änderung Nr. 2 (Nachtrag I) in der Zusammenlegung Gutach für zulässig erklärt. Die Planänderung umfasst die geringfügige Änderung der Trasse in Lage und Länge bei MNr. 2610 Hasenhofweg.

Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist. Da sich der Trassenverlauf nur sehr leicht verändert, ist nicht damit zu rechnen, dass sich die Auswirkungen auf die Umwelt im Vergleich zur vorherigen genehmigten Planung ändern oder gar verstärken. Der Eingriffsbereich unterscheidet sich floristisch nicht wesentlich zwischen den beiden Trassenvarianten, weshalb die bisherige Einschätzung über die Umweltauswirkungen bestehen bleibt. Die Maßnahme wird nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes führen. Der Schutzzweck und die Erhaltungsziele des Vogelschutzgebiets werden durch das Vorhaben auf lange Sicht nicht erheblich beeinträchtigt. Durch die mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmte Bauzeitenbeschränkung wird eine erhebliche Störung der Avifauna währen der Brutzeit verhindert.

Die Öffentlichkeit wird hiervon gemäß § 5 Absatz 2 UVPG unterrichtet. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Diese Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o.g. Verfahren (www.lgl-bw.de/2210) eingesehen werden.



gez. Jäger, Leitender Vermessungsdirektor D.S.