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Giebel des Rathauses in Wolfach
20.07.2022

Wolfacher Bodenrichtwerte, Stand 01.01.2022

Grundlage für die Grundsteuererklärung

Der Gutachterausschuss Wolfach hat gemäß § 193 Abs. 5 i.V.m. § 196 Baugesetzbuch (BauGB) nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches, der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und der Gutachterausschussverordnung am 01.02.2022, 08.03.2022 und 26.04.2022 die Bodenrichtwerte für die Gemarkungen Wolfach, Kinzigtal und Kirnbach mit Stand 01.01.2022 ermittelt. Diese Bodenrichtwerte sind Grundlage für die Grundsteuererklärungen.

Bodenrichtwerte
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen (§ 4 Abs. 2 ImmoWertV), insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen. Bei bebauten Grundstücken ist der Bodenrichtwert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Abs. 1 S. 2 BauGB). Altlasten – soweit vorhanden – sind in den Bodenrichtwerten nicht berücksichtigt.

Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Merkmalen wie Lage und Entwicklungszustand, Form, Größe, Tiefe, Bodenbeschaffenheit, Art und Maß der baulichen Nutzung, Immissionen, Erschließungszustand, Fläche oder Maßnahmen zum Ausgleich bewirken Abweichungen des Verkehrswerts vom Bodenrichtwert.

Leider können die Bodenrichtwerte noch nicht unter dem landeseinheitlichen Auskunftssystem www.boris-bw.de eingesehen werden, da es bei dem Ingenieurbüro, das die Stadt Wolfach mit der Digitalisierung der Zonen beauftragt hat, zu Personalengpässen gekommen ist.

Es wird deshalb vorläufig die Arbeitsversion der Bodenrichtwerte, Stand 01.01.2022 unter www.wolfach.de/Wirtschaft/Bauen&Wohnen/Gutachterausschuss/Bodenrichtwerte veröffentlicht.

Aus den aufgeführten Plänen können Sie die Zonen-Nummer für Ihr Grundstück entnehmen. Aus den Angaben der folgenden Tabelle können Sie dann den Bodenrichtwert (Stand: 01.01.2022) Ihrem Grundstück zuordnen:

Die Veröffentlichung über www.boris-bw.de erfolgt in Kürze.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: www.grundsteuer-bw.de

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