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Giebel des Rathauses in Wolfach
22.02.2024

Wirtschaftsplandes Eigenbetriebs „Städtische Wasserversorgung“
für das Wirtschaftsjahr 2024

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.01.2024 aufgrund des § 14 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) sowie der §§ 1 bis 4 der DVO zum EigBG i.V.m. §§ 87, 89 und 96 GemO für Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan 2024 wie folgt beschlossen:

§ 1 Erfolgsplan und Liquiditätsplan


Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt

1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen
EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
815.100
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
832.890
1.3 Veranschlagtes Jahresergebnis (Summe aus 1.1 und 1.2) von
-17.790


2. im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von
815.100

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von
626.890

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von
188.210

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
0

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
188.210

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-934.000

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von
-745.790

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
885.000

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
139.000

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
746.000

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
210


§ 2 Kreditermächtigung


Der Gesamtbetrag der für den Wasserversorgungsbetrieb im Liquiditätsplan vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 881.000 EUR festgesetzt.


§ 3 Verpflichtungsermächtigungen


Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künfti-ge Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.


§ 4 Kassenkredite


Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 150.000 EUR.

Wolfach, den 17.01.2024

gez.
Thomas Geppert
Bürgermeister

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