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Giebel des Rathauses in Wolfach
22.02.2024

Wirtschaftsplandes Eigenbetriebs „Städtische Abwasserbeseitigung“
für das Wirtschaftsjahr 2024

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.01.2024 aufgrund des § 14 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) sowie der §§ 1 bis 4 der DVO zum EigBG i.V.m. §§ 87, 89 und 96 GemO für Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan 2024 wie folgt beschlossen:

§ 1 Erfolgsplan und Liquiditätsplan


Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt

1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen
EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
1.116.900
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
1.322.422
1.3 Veranschlagtes Jahresergebnis (Summe aus 1.1 und 1.2) von
-205.522

2. im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von
1.008.900
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von
1.008.922
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von
-22
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
55.000
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
245.000
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-190.000
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von
-190.022
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
255.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
208.500
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
46.500
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-143.522

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der für den Wasserversorgungsbetrieb im Liquiditätsplan vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 245.000 EUR festgesetzt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künfti-ge Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 150.000 EUR.

Wolfach, den 17.01.2024

gez.
Thomas Geppert
Bürgermeister

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