Wirtschaftsplandes Eigenbetriebs „Städtische Wasserversorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2019
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.02.2019 aufgrund des § 14 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) sowie der §§ 1 bis 4 der DVO zum EigBG i.V.m. §§ 87, 89 und 96 GemO für Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan 2019 wie folgt beschlossen:
§ 1 Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
im Erfolgsplan mit einem Jahresverlust von 551 €
im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben von 400.551 €
mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 0 €
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der für den Wasserversorgungsbetrieb im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 11.551 €
festgesetzt.
§ 3 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 150.000 €
festgesetzt.
Wolfach, den 19.02.2019
gez.
Thomas Geppert
Bürgermeister