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Giebel des Rathauses in Wolfach
21.01.2021

Wirtschaftsplan

des Abwasserzweckverbandes Raumschaft Hausach-Hornberg
für das Wirtschaftsjahr 2021

Auf Grund der §§ 18 und 19 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, sowie den §§ 15 und 17 der Verbandssatzung und § 14 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Verbandsversammlung am 01. Dezember 2020 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:


§ 1
Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 wird

im Erfolgsplan mit Erträgen von
1.780.300 €
Aufwendungen von
1.780.300 €
einem Jahresverlust von
0 €
im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben auf
476.600 €
und mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermäch-
tigungen auf
0 €

festgesetzt.

§ 2
Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der im Vermögensplan vorgesehenen Kreditauf-
nahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird auf

0 €


festgesetzt.


§ 3
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf
400.00 €

festgesetzt.

§ 4
Umlagen


Die Höhe der Umlagen wird wie folgt festgesetzt:

Betriebskostenumlage Klärwerk
1.169.700 €
Betriebskostenumlage Kanalaufsicht
85.500 €
Abschreibungsumlage
227.500 €
Investitionsumlage
0 €
Zinsumlage
8.400 €
Einlagenerstattung
- 172.800 €

Die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde durch die Rechts-Aufsichtsbehörde am 07. Januar 2021 erteilt.

Die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan liegt im jeweiligen Rathaus der Mitgliedsgemeinden im Rechnungsamt in der Zeit vom Freitag, den 22. Januar 2021 bis einschließlich Montag, den 01. Februar 2021 zur Einsichtnahme auf.

Hausach, den 18. Januar 2021

gez. Wolfgang Hermann, Verbandsvorsitzender

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