Wirtschaftsplan
des Abwasserzweckverbandes Raumschaft Hausach-Hornberg
für das Wirtschaftsjahr 2021
Auf Grund der §§ 18 und 19 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, sowie den §§ 15 und 17 der Verbandssatzung und § 14 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Verbandsversammlung am 01. Dezember 2020 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:
§ 1
Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 wird
im Erfolgsplan mit Erträgen von |
1.780.300 € |
Aufwendungen von |
1.780.300 € |
einem Jahresverlust von |
0 € |
im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben auf |
476.600 € |
und mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermäch- tigungen auf |
0 € |
festgesetzt.
§ 2
Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der im Vermögensplan vorgesehenen Kreditauf- |
0 € |
festgesetzt.
§ 3
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf |
400.00 € |
festgesetzt.
§ 4
Umlagen
Die Höhe der Umlagen wird wie folgt festgesetzt:
Betriebskostenumlage Klärwerk |
1.169.700 € |
Betriebskostenumlage Kanalaufsicht |
85.500 € |
Abschreibungsumlage |
227.500 € |
Investitionsumlage |
0 € |
Zinsumlage |
8.400 € |
Einlagenerstattung |
- 172.800 € |
Die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde durch die Rechts-Aufsichtsbehörde am 07. Januar 2021 erteilt.
Die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan liegt im jeweiligen Rathaus der Mitgliedsgemeinden im Rechnungsamt in der Zeit vom Freitag, den 22. Januar 2021 bis einschließlich Montag, den 01. Februar 2021 zur Einsichtnahme auf.
Hausach, den 18. Januar 2021
gez. Wolfgang Hermann, Verbandsvorsitzender