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Giebel des Rathauses in Wolfach
30.12.2020

Winter-Lockdown in Baden-Württemberg und damit auch in Wolfach - Jahresende gestaltet sich in diesem Jahr anders als gewohnt

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Liebe Einwohner!

Wir alle haben dieses Jahr die weihnachtliche Atmosphäre des Kuchenmarktes - wie in der vorliegenden Bildaufnahme eindrücklich vermittelt - sehr vermisst.

Kuchenmarkt 2019 JOZSEF BORSI © Stadt Wolfach


Wir mussten pandemiebedingt akzeptieren, dass viele für uns bedeutsame Veranstaltungen, Treffen und Feste nicht stattfinden konnten.

Und leider wissen wir alle momentan noch nicht, wie sich die Pandemie und damit unser alltägliches Leben genau weiter entwickeln wird. Auf Vieles werden wir weiterhin flexibel reagieren müssen.

Der bevorstehende Jahreswechsel gestaltet sich durch den von Bund und Ländern gemeinsam beschlossenen Lockdown seit dem 16. Dezember 2020 bis zunächst zum 10. Januar 2021 aufgrund des hohen Corona-Infektionsgeschehens für uns alle anders als gewohnt.

Mit den weitergehenden Beschränkungen reagiert die Landesregierung auf die besorgniserregende Entwicklung des Infektionsgeschehens und die aktuell angespannte Situation im Land. Unmittelbares Ziel der Regelungen ist es, die Anzahl der Kontakte in der Bevölkerung auf ein absolut erforderliches Mindestmaß zu reduzieren.

Wir wollen Sie hiermit über die wichtigsten Regelungen informieren.

Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen:

Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist seit dem 12. Dezember 2020 in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 5.00 Uhr nur aus triftigen Gründen erlaubt. Dies sind beispielsweise:

  • Ausübung beruflicher Tätigkeiten

  • Handlungen zur Versorgung von Tieren, z.B. „Gassi gehen“

  • Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Leistungen

Zwischen 5.00 Uhr und 20.00 Uhr gilt unter anderem zusätzlich als triftiger Grund:

  • Besuch der Notbetreuung in Schulen und Kitas

  • Sport und Bewegung an der frischen Luft ausschließlich alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer weiteren, nicht im selben Haushalt lebenden Person

  • Erledigung von Einkäufen

  • Wer sich über 20.00 Uhr hinaus in einem anderen Haushalt als dem eigenen befindet, muss dort übernachten.

Im privaten Raum dürfen sich maximal fünf Personen aus bis zu zwei Haushalten treffen. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden hierbei nicht mitgezählt.

Für Silvester gilt folgendes:

  • es gelten keine Ausnahmen der o.g. Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen

  • der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist bundesweit verboten

  • Ansammlungen, das Abbrennen von Feuerwerk und auch der Konsum von Alkohol ist im öffentlichen Raum - somit auch im gesamten Gemarkungsgebiet, insbesondere in den dicht bebauten Siedlungsgebieten - verboten

Bitte nehmen Sie diese Vorgaben ernst!

Besonders durch Feuerwerk besteht eine erhöhte Verletzungsgefahr. Die vorhandenen Krankenhauskapazitäten sollen durch etwaige Verletzungen in der Silvesternacht nicht noch mehr belastet werden.

In den letzten Jahren war es zudem üblich, dass wir in der Hauptstraße einen Container aufgestellt und Müllsäcke verteilt hatten, in denen Reste des Silvesterfeuerwerks entsorgt werden konnten. Darauf werden wir dieses Jahr verzichten, da wir darauf vertrauen, dass Sie alle - wir als Bevölkerung - die genannten Regelungen einhalten.

Öffentliche und private Sportanlagen oder Sportstätten im Freien können weiterhin im Freizeit- und Amateurindividualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts genutzt werden, soweit es sich um weitläufige Außenanlagen handelt. Hierunter fallen beispielsweise auch die Bolzplätze in Wolfach. Die städtischen Hallen sind für diesen Zweck geschlossen, da geschlossene Räume nicht mehr für den Freizeit- und Amateursport genutzt werden dürfen. Die Kinderspielplätze können unter den geltenden Kontaktbeschränkungen weiterhin besucht werden.

Schulen und Kindertageseinrichtungen:

Bereits seit dem 16. Dezember 2020 sind Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege in Wolfach geschlossen. Eine entsprechende Notbetreuung wurde in der Zeit vom 16. bis 22. Dezember 2020 in den Schulen organisiert. Für Kita-Kinder sowie Kinder, die in der Kindertagespflege betreut werden, wird an den regulären Öffnungstagen ebenfalls eine Notbetreuung eingerichtet. Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Einrichtung.

Einzelhandel und Gastronomie:

Bis zum 10. Januar 2021 muss der Einzelhandel weitgehend geschlossen bleiben. Nicht betroffen von der Schließung sind unter anderem der Einzelhandel für Lebensmittel, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Kfz-Werkstätten usw. Abholdienste sind nicht erlaubt, Lieferungen können auch von den geschlossenen Betrieben durchgeführt werden.

Die Gastronomiebereiche sind bereits seit Anfang November 2020 geschlossen. Hier bleiben Abhol- (bis 20.00 Uhr) und Lieferdienste weiterhin bestehen.

Informationen zu den Serviceangeboten der einzelnen Ladengeschäfte und Gastronomiebetriebe in Wolfach finden Sie unter anderem auf der Homepage des Gewerbevereins Wolfach unter www.gewerbeverein-wolfach.de.

Trauungen:

An Eheschließungen dürfen derzeit nur fünf Personen teilnehmen. Diese sind das Brautpaar, zwei Gäste und die/der Standesbeamte/in. Darüber hinaus dürfen die Kinder der Eheschließenden teilnehmen.

Bestattungen:

Trauerfeiern sollen im engsten Familienkreis durchgeführt werden.

Tourismus:

Die Tourist-Information Wolfach nutzt das Infoportal der Landestourismusgesellschaft Baden-Württemberg zur Bereitstellung sämtlicher Informationen rund um die Corona-Pandemie. Neben den allgemeinen Schutzmaßnahmen sind die aktuellen Öffnungszeiten der örtlichen Betriebe sowie die Infos zu Abhol- und Lieferangeboten enthalten. Auch die Daten zum Infektionsgeschehen im Ortenaukreis sind dort abrufbar. Die Webadresse lautet:www.wirhaltenzusammen-bw.de/ort/w/wolfach#/.

Fieberambulanz im Alten Bahnhof:

Vom 20. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 ist die Fieberambulanz im Alten Bahnhof in Wolfach wieder geöffnet. Personen mit typischen Symptomen einer COVID-19-Erkrankung wie Fieber, trockener Husten oder Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns können diese täglich in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr ohne vorherige Anmeldung aufsuchen.


Weitere Informationen zu den einzelnen Regelungen finden Sie auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/. Bitte beachten Sie, dass die Regelungen dynamisch an die jeweilige Pandemie-Situation angepasst werden. Es lohnt sich also, immer mal wieder einen Blick auf die Seiten zu werfen.


Letztlich ist auch uns bewusst, dass es sich bei den Einschränkungen, insbesondere an Silvester, um einschneidende Maßnahmen handelt und wir mittlerweile alle ein Stück weit Pandemiemüde sind.

Dennoch appelliere ich an Sie alle, sich unbedingt an die getroffenen Regelungen zu halten. Denn jeder Einzelne von uns kann damit insgesamt ein Zeichen für mehr Solidarität und Verantwortung setzen.

Die Stadtverwaltung Wolfach ist bis auf weiteres auch während des Lockdowns für die Bürgerinnen und Bürger zu den üblichen Öffnungszeiten (außer an den Feiertagen) geöffnet. Wenn Sie Fragen zum Umgang mit den Vorgaben zur Pandemiebekämpfung haben, wenden Sie sich bitte an unser städtisches Ordnungsamt (Tel. 07834/8353-12).

Ich wünsche Ihnen allen stabile Gesundheit, einen guten Übergang in das kommende neue Jahr 2021, verbunden mit herzlichen Grüßen und den besten Wünschen für Sie und Ihre Lieben!

Ihr

Thomas Geppert
Bürgermeister