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Giebel des Rathauses in Wolfach
07.01.2021

Weitere Information zur Grundsteuer

In den nächsten Tagen werden die auf Grund von Eigentumswechseln oder Messbetragsänderungen ergehenden Grundsteuerbescheide für das Jahr 2021 verschickt. Diese werden noch auf den bisherigen gesetzlichen Grundlagen erlassen.

Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz gilt erst ab dem 1. Januar 2025 als Grundlage für die neu zu berechnende Grundsteuer.

Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer B dann nach dem sogenannten „modifizierten Bodenwertmodell“ ermittelt. Grundlage hierfür ist die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Für die Berechnung werden beide Werte miteinander multipliziert. Daraus ergibt sich dann der Grundstückswert. Der Grundstückswert wird dann im Anschluss mit einer Steuermesszahl multipliziert. Der sich daraus ergebende Steuermessbetrag ist dann die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer.

Der Steuermessbetrag wird weiterhin durch das Finanzamt im Grundsteuermessbescheid festgesetzt. Der Grundsteuermessbetrag wird dann wie bisher mit dem Hebesatz der Stadt Wolfach multipliziert, woraus sich die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer ergibt.

Grundsteuerreform

Eine Aussage, wie hoch die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 für die einzelnen Grundstücke sein wird, kann derzeit noch nicht getroffen werden. Hierzu müssen erst die Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 ermittelt werden. Diese werden voraussichtlich im Sommer 2022 vorliegen.

Im Laufe des Jahres 2022 werden alle Grundstückseigentümer*innen von der Finanzverwaltung zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung aufgefordert.

Im Anschluss daran werden die Grundsteuermessebescheide durch das Finanzamt erlassen.

Entscheidend für die Höhe der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 ist außerdem der Hebesatz. Diesen kann die Stadt Wolfach erst ermitteln wenn aus den Messbescheiden des Finanzamtes die Summe der neuen Messbeträge ersichtlich ist.
Dies ist voraussichtlich im Jahr 2024 der Fall. Vorher kann keine Aussage darüber getroffen werden, ob sich der Hebesatz erhöht oder ermäßigt.

Auch bei insgesamt angestrebter Aufkommensneutralität wird es zwischen Grundstücken, Grundstücksarten und Lagen zu Belastungsverschiebungen kommen. D.h. es wird Grundstücke geben, für die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher zu bezahlen ist und Grundstücke, für die weniger als bisher zu bezahlen ist.

Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg unter https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/haushalt-finanzen/grundsteuer/.

Eine ausführliche Zusammenfassung über die Änderungen zur Grundsteuerreform finden Sie auch auf der Homepage der Stadt Wolfach.

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