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Giebel des Rathauses in Wolfach
03.12.2013

Vorbereitungsarbeiten zur Sperrung des Reutherbergtunnels schreiten voran

Ab 2. Januar 2014 Ampelregelung an der Stadtbrücke

Die Vorbereitungen zur anstehenden Sperrung des Reutherbergtunnels und der damit verbundenen über- und innerörtlichen Umleitung laufen auf Hochtouren:

Die Straßenbauarbeiten an der Stadtbrücke zum Bau eines zusätzlichen Rechtsabbiegestreifens in Wolfach sind abgeschlossen. Die Gelegenheit war auch genutzt worden, um die stark beschädigte Fahrbahnoberfläche im Kreuzungsbereich zu erneuern.

Vor wenigen Tagen wurden Hinweistafeln in Haslach, Triberg, Freudenstadt und an der Alexanderschanze aufgestellt, damit die Tunnelsperrung auch weiträumiger zur Kenntnis genommen wird. Nun laufen -abhängig von der Witterung- die ersten Maßnahmen an, um die Ampeln an der Stadtbrücke einrichten zu können. Auch die Markierungs- und Beschilderungsarbeiten werden sukzessive durchgeführt.

Damit sich die Verkehrsteilnehmer bereits einige Tage vor der Tunnelsperrung an die neue Verkehrsführung gewöhnen können, soll die Ampelanlage an der Stadtbrücke bereits ab 2. Januar in Betrieb genommen werden. 

Neue Verkehrsregelung an der Stadtbrücke mit Verkehrs- und Fußgängerampeln.

Ab dem 7. Januar muss dann der PKW Verkehr der Bundesstraße bewältigt werden. Auch der LKW - Lieferverkehr aus Wolfach, Oberwolfach, Hausach, Bad Rippoldsau-Schapbach und Schiltach darf die Umleitung nutzen, er muss aber sein Ziel beziehungsweise seinen Ausgangsort nachweisen können.

Alle übrigen LKW über 3,5 t müssen von Westen kommend den Umweg auf der B 33 über St. Georgen, Villingen-Schwenningen zur A 81 nach Rottweil auf sich nehmen, um über die B 462 beispielsweise Dunningen und Schramberg erreichen zu können. In umgekehrter Richtung, d. h. von Osten bzw. der A 81 kommend, gilt dieselbe Umleitungsstrecke.

Weitere Maßnahmen in Wolfach sind der Aufbau von zwei Querungshilfen in der Hausacher Straße im Bereich der Einmündungen von Herlinsbachweg und Ostlandstraße. In der Hausacher Straße wird der Radfahrstreifen durch Leitschwellen von der Fläche für den motorisierten Verkehr getrennt. 

Im weiteren Verlauf der innerörtlichen Umleitung wird der PKW- Verkehr an der Stadtbrücke bzw. am Stadttor aufgeteilt. Durch das Stadttor kann in der Zeit der Tunnelsperrung nicht von der Bahnhofstraße in die Hauptstraße eingefahren werden. Die Bergstraße führt dann als Einbahnstraße zur Stadtbrücke, wobei der Verkehr durch Leitlinienmarkierungen in der Straßenmitte geführt wird. In umgekehrter Richtung wird der Verkehr von der Stadtbrücke über die Hauptstraße durch das Stadttor geführt.

Damit den Fußgängern auch in der Zeit mit sehr großem Verkehrsaufkommen in der Hauptstraße das Queren möglich ist, werden zwei „Zebrastreifen“ eingerichtet.