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Giebel des Rathauses in Wolfach
29.09.2023

Öffentliche Bekanntmachung
der Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB

Bebauungsplan: „Schulungszentrum Allgeiershof“
und örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit Umweltbericht nach § 2a BauGB

  • Veröffentlichung des Entwurfs im Internet mit zusätzlich öffentlicher Auslegung

Der Gemeinderat der Stadt Wolfach hat am 19.09.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Schulungszentrum Allgeiershof“ und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit Umweltbericht nach § 2a BauGB gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.

Für den Planbereich ist der gemeinsame zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 02.08.2023 maßgebend. Er umfasst einen Teil des Grundstücks Flst. Nr. 326/1. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

k-erl.Kartenausschnitt



Der Entwurf des Bebauungsplans „Schulungszentrum Allgeiershof“ und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan wird mit der gemeinsamen Begründung mit Umweltbericht nach § 2a BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, der Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) und der Übersichtskarte auf die Dauer eines Monats

vom 09.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023 (Veröffentlichungsfrist)

im Internet unter www.Wolfach.de/Wirtschaft/Bauen&Wohnen/Bebauungspläne/Im Verfahren  veröffentlicht.

Zusätzlich werden die Unterlagen des Planentwurfs und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit allen Fachgutachten sowie diese Bekanntmachung

im Rathaus Wolfach, 77709 Wolfach, Hauptstraße 41, im Zimmer 46, 4. OG

während der üblichen Dienststunden (Montag bis Freitag, jeweils vormittags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag nachmittags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich ausgelegt.
Sie können auch im zentralen Internetprotal des Landes Baden-Württemberg eingesehen werden.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die vorliegenden umweltbezogenen Gut-
achten, Untersuchungen und Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht mit Bestandsplan vom 02.08.2023 mit Untersuchungen zu den Schutzgütern:
    • Mensch (Lärmemissionen, Schadstoffemissionen, Naherholung)
    • Pflanzen und Tiere/biologische Vielfalt (Biotoptypen nach Ökokontoverordnung, Schutzgebiete, Tierarten gemäß artenschutzrechtlicher Untersuchung s.u.)
    • Boden (Versiegelung)
    • Wasser (Wasserhaushalt, Grundwasser, Entwässerung)
    • Klima/Luft (Kaltluftströmung, Verdunstungsrate)
    • Landschaftsbild (Vorbelastungen, Sichtbeziehungen, Naherholung)
    • Kultur- und sonstige Sachgüter

mit Darstellung des Eingriffsumfangs und der Kompensationsmaßnahmen:

  • Pflanzgebote
  • Maßnahmen zum Schutz des Bodens
  • Maßnahme zum Ausgleich der gesetzlich geschützten FFH-Mähwiese
  • Empfehlung: Dach- und Fassadenbegrünung sowie Vogelschlag
  • Ausgleichskompensation über Schutzgut Tiere/Pflanzen, Ausgleich außerhalb des Geltungsbereichs auf Ökokontofläche „1 Schlössle“ der Stadt Wolfach

  • Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (BIOPLAN 2023) zu Arten des Anh. IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL), Arten des Anh. I der EU-Vogelschutz-RL (VS-RL), streng geschützte Arten nach BNatSchG, Brutvogelarten der Roten Listen BRD und Baden-Württemberg mit Status 0, 1, 2, 3, R.
    • Vermeidungsmaßnahmen
    • Vorgezogenen Maßnahmen (Vögel)
    • CEF-Maßnahmen (Fledermäuse)
    • Monitoring


Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Bitte übermitteln Sie diese elektronisch an stern@kappis.de, bei Bedarf können sie auch auf anderem Weg bei der Stadtverwaltung Wolfach abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der vollen Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Stellungnahmen werden auf jeden Fall entgegen-
genommen, auch wenn Sie dieser Bitte nicht entsprechen.

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familiennamen sowie die Anschrift gespeichert werden. Zum Satzungsbeschluss werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellung-
nahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.


Der Beschluss zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.


Wolfach, den 28.09.2023


Thomas Geppert
Bürgermeister

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