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Giebel des Rathauses in Wolfach
12.03.2020

Corona-Virus (COVID-19): Umgang mit Veranstaltungen

Das Gesundheitsamt des Landratsamts Ortenaukreis hat am 10.03.2020 die Ortspolizeibehörden gebeten, die allgemeine, grundsätzliche Empfehlung an Veranstalter herauszugeben, alle Veranstaltungen ab 200 zu erwartenden Teilnehmern abzusagen.

Begründung: größere Veranstaltungen können dazu beitragen, das Virus – insbesondere durch Tröpfcheninfektion – schneller zu verbreiten. Daher kann je nach Einzelfall das Absagen, Verschieben oder die Umorganisation von größeren Veranstaltungen gerechtfertigt sein, um der vorrangigen Gesundheitssicherheit der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Auf Messen, Kongressen oder größeren Veranstaltungen kann es unter ungünstigen Bedingungen zu einer Übertragung auf viele Personen kommen. Zwar sind die Risiken nicht bei allen Veranstaltungen gleich groß, die Wahrscheinlichkeit steigt jedoch mit der Anzahl der Teilnehmer und deren Herkunft aus Risikogebieten in einem nicht einschätzbaren Umfang an.

Aufgrund der besonderen Lage des Ortenaukreises zu Frankreich und der dort aktuell vermehrt aufgetretenen Infektionen erscheint diese Empfehlung schon ab einer Anzahl von mehr als 200 zu erwartenden Menschen als geeignet, angemessen und verhältnismäßig, eine weitere Verbreitung des Virus einzudämmen.

Gleichzeitig sind mögliche Maßnahmen der Reduzierung der Gefahr – z. B. Ausschluss von Personen mit akuten respiratorischen Symptomen (Atemwegserkrankungen), Eingangsscreening auf Risikoexposition und/oder Symptome, sowie der Verzicht auf enge Interaktion der Teilnehmenden – in der Regel bei solchen Veranstaltungen nicht durchführbar. Des Weiteren ist die Möglichkeit der Rückverfolgbarkeit von Kontaktpersonen extrem schwierig und es kann unter ungünstigen Bedingungen zu einer Übertragung auf viele Personen kommen.

Das Gesundheitsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass Veranstalter auch im Übrigen, d.h. auch bei Veranstaltungen mit weniger als 200 zu erwartenden Personen auf Basis der Kriterien des Robert-Koch-Instituts abwägen sollten, ob diese stattfinden sollten, oder verschoben werden können. Hierfür ausschlaggebend ist insbesondere eine Risikobewertung hinsichtlich der Zusammensetzung der Teilnehmer (durchmischte Bevölkerung), der Art der Veranstaltung und des Veranstaltungsorts sowie der Durchführung. Die Kriterien des Robert-Koch-Instituts finden Sie unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risiko_Grossveranstaltungen.html

Darüber hinaus empfiehlt das Gesundheitsamt generell, dass ältere Menschen und solche, die bereits Vorerkrankungen haben, Veranstaltungen und sonstige Menschenansammlungen meiden sollten.


12.03.2020