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Giebel des Rathauses in Wolfach
21.01.2014

Tunnelsperrung Wolfach: Behinderungen im Berufsverkehr - Chaos bleibt aus

Gewerbeverein wirbt für Besuch der Innenstadt trotz Umleitungsverkehr

Seit dem 07. Januar fließt der gesamte Verkehr von der B 294 wegen der Sperrung des Reutherbergtunnels durch die Wolfacher Innenstadt. Monatelang war dies von verschiedenen Stellen des Regierungspräsidiums Freiburg mit fachlicher Begleitung durch die Verkehrsplaner vom Planungsbüro Fichtner W & T GmbH aus Freiburg in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung Wolfach vorbereitet worden.

Die Befürchtungen, Wolfach könnte am Verkehr ersticken, waren im Vorfeld groß. Zu Aller Erleichterung hat sich aber in den ersten Wochen der Umleitung gezeigt, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen der Verkehrsplaner greifen.
Die überörtliche Umleitung des Lkw-Verkehrs, verbunden mit dem Durchfahrtsverbot für Lkw über 3,5 t, reduziert die Belastung durch den Schwerlastverkehr auf ein erträgliches Maß. Konsequente Kontrollen von Polizei und Ordnungsamt tragen zur Beachtung des Durchfahrtsverbots bei.
Nicht zuletzt hat sich die innerörtliche Umleitung als sehr leistungsfähig erwiesen: die Ampelanlage an der Stadtbrücke wurde von der Fa. Swarco GmbH so gut programmiert, dass es lediglich während des Berufsverkehrs zu unvermeidbaren größeren Verkehrsstaus kommt.

Deutlich weniger Fahrzeuge als erwartet passieren die Ortsdurchfahrt, wodurch sich die Wartezeiten überwiegend auf ein erträgliches Maß beschränken.

Sicherlich haben auch einige Berufspendler die Möglichkeit genutzt, auf die im Stundentakt verkehrende Ortenau S-Bahn (OSB) umzusteigen, statt selbst zu fahren. Auch dies entlastet den Straßenverkehr. Da morgens und abends die regionalen Züge wegen des Schülerverkehrs stark ausgelastet sind, werden von der OSB zu diesen Zeiten sogar Zusatzzüge zwischen Schiltach und Hausach eingesetzt. Die Fahrtzeiten sind (Montag bis Freitag):

  • Strecke Schiltach – Hausach: 07:54 Uhr und 16:49 Uhr
  • Strecke Hausach – Schiltach: 15:52 Uhr

Auch der Gewerbeverein lobt die ausgeklügelte Verkehrsregelung. Dessen Vorsitzender, Reinhold Waidele, zeigt sich erleichtert, dass die Auswirkungen der Tunnelsperrung für die Verkehrsteilnehmer weitaus weniger dramatisch seien, als dies im Vorfeld befürchtet wurde. Die Fahrt durch Wolfach bezeichnete er mit Ausnahme einer morgendlichen und abendlichen Berufspendlerphase als „fast normal“. Es gäbe Nachbarstädte, welche das ganze Jahr über mit solchen Situationen leben müssten. Kunden, welche sich trotz Stauprognose in die Wolfacher Innenstadt gewagt hätten, seien angenehm überrascht.
Viele Wolfacher Einzelhandelsgeschäfte werben laut Waidele derzeit mit stark reduzierten Preisen und mit Sonderaktionen. Sie würden sich freuen, wenn trotz oder gerade wegen der besonderen Situation ihre Angebote von den Kunden wahrgenommen würden.


Mit seiner Sympathieaktion „STAUnen in Wolfach“, an der sich eine Vielzahl Wolfacher Gewerbetreibender beteiligt, möchte der Gewerbeverein die Kunden davon überzeugen, Wolfachs Geschäfte und Gastronomie auch während der Tunnelsperrung zu besuchen.

Im Interesse des Verkehrsflusses und auch der Sicherheit hier ein paar Tipps zum Halten und Parken in der Innenstadt:

  • Die Hauptstraße ist keine Einbahnstraße. Das Parken gegen die Fahrtrichtung ist dort also nicht erlaubt. Gleiches gilt im Übrigen auch in der Vorstadtstraße. 
  • Das Parken im 5 m - Bereich an Kreuzungen und Einmündungen ist untersagt. 
  • Es ist grundsätzlich so zu halten und zu parken, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden. Dies gilt beispielsweise auch in der Vorstadtstraße beim Benutzen der Längsparkplätze – dort muss das Fahrzeug ganz rechts an den Bordstein gefahren werden. In der Bergstraße ist in Folge möglicher Behinderungen das Halten und Parken gänzlich verboten.

Für den fließenden Verkehr gibt es ebenfalls einige Hinweise:

  • Im Herlinsbachweg ist (wie immer) die Durchfahrt zwischen Herlinsbachschule und Wolfsbrücke für Kraftfahrzeuge verboten. Inzwischen wurde eine Absperrung errichtet, da die Strecke vermehrt als „Schleichweg“ genutzt wurde.
  • Im Stau sollten Kreuzungen und Einmündungen unbedingt freigehalten werden, um das Abbiegen anderer Verkehrsteilnehmer nicht unnötig zu verhindern.
  • Im Bereich der Siechenbrücke sollte so vorausschauend gefahren werden, dass die Kreuzung beim Warten nicht blockiert wird. Gerade der Schwerlastverkehr benötigt ausreichend Platz, um die Abzweigung von der / in die Stadt befahren zu können.
  • Die Fußgängerüberwege im Zuge der Vorstadtstraße sind aufgehoben. Es gilt die Ampelregelung. Wartende Fußgänger genießen daher momentan keinen Vorrang, wenn dem Straßenverkehr grün signalisiert ist. Fußgängern wird dann vielmehr gleichzeitig rot signalisiert, so dass diese gar nicht loslaufen dürfen, selbst wenn es manch Fahrzeugführer gut meint und Fußgänger durchlassen möchte.

Nehmen Sie weiterhin Rücksicht und Bewahren Sie Geduld, auch wenn es einmal etwas länger geht. Dann kommen Sie alle am sichersten und am schnellsten an ihr Ziel. Vielen Dank für Ihr Verständnis.