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Giebel des Rathauses in Wolfach
20.10.2020

Maskenpflicht auf dem Wolfacher Wochenmarkt

Mit der ab 19.10.2020 geltenden Corona-Verordnung wurde u. a. die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) ausgeweitet und greift nunmehr bspw. auch auf Marktplätzen. Das Ziel dabei ist es, der hochdynamischen Entwicklung der Infektionszahlen effektiv entgegen zu treten und den kritischen Trend schnellstmöglich wieder zu stoppen.

Wir appellieren in diesem Sinne an die Bevölkerung, die neuen unmittelbar geltenden Regelungen der Corona-Verordnung einzuhalten. Jede und jeder Einzelne kann damit maßgeblich zur Verringerung des Infektionsrisikos beitragen.Hierzu gehört auch die Beachtung der Maskenpflicht beim Besuch des Wolfacher Wochenmarktes.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.