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Giebel des Rathauses in Wolfach
12.01.2021

Schulen und Kinderbetreuung

Im Rahmen der Bund-Länder-Beschlüsse vom 19.01.2021 wurde landesweit auch die seit dem 16.12.2020 geltende Schließung der Schulen, Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kindertagespflege grundsätzlich bis zum 14.02.2021 verlängert.

Pressemitteilung von Herrn Ministerpräsident Winfried Kretschmann am 28.01.2021

„Für die Schulen und die Kitas gelten die bisherigen Maßnahmen bis zum 15. Februar fort. Da ab dem15. Februar an den meisten Schulen aufgrund der beweglichen Ferientage Fastnachtsferien sein werden, gelten die Maßnahmen faktisch bis zum 21. Februar“, umriss Kretschmann das weitere Vorgehen bei den Grundschulen und Kitas. Es gibt bis dahin keinen Präsenzunterricht. Die Grundschulen und Kitas bleiben geschlossen. Die Notbetreuung wird weiterhin angeboten. Kretschmann appellierte aber nochmal an die Eltern, die Notbetreuung nur in Anspruch zu nehmen, wenn man keine andere Möglichkeit habe.“

Die bisherigen Regelungsinhalte bleiben somit zunächst unverändert.

Regelungen im Einzelnen ab dem 11.01.2021 für die Schulen/Kinderbetreuung in Wolfach:

  • Grundschule: Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule tritt während des Zeitraums der Schulschließung an die Stelle des Präsenzunterrichts das Lernen mit Materialien; das kann entweder analog oder auch digital erfolgen

  • Fernunterricht: Für die Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 wird Fernunterricht angeboten.

    Sofern schriftliche Leistungsfeststellungen in den weiterführenden Schulen für die Notenbildung zwingend erforderlich sind, können diese in Präsenz vorgenommen werden.

  • Abschlussklassen: Mit Rücksicht auf die besondere Situation der Schülerinnen und Schüler, die vor ihren Abschlussprüfungen stehen, soll für sie folgendes gelten: Für sie kann ab 11.01.2021 ergänzend zum Fernunterricht auch Präsenzunterricht angeboten werden, sofern dies zwingend zur Prüfungsvorbereitung erforderlich ist. Die Handhabung wird letztlich von der Schule vor Ort entschieden.

  • Notbetreuung: Für Kinder in Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege sowie für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, ist wieder eine Notbetreuung eingerichtet. Neu ist, dass auch Studentinnen und Studenten sowie Schülerinnen und Schüler, die wegen der Prüfungsvorbereitung an der Betreuung gehindert sind, die Notbetreuung in Anspruch nehmen können.

Bei Fragen, insbesondere zur Notbetreuung, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Einrichtung.

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Christel Ohnemus
Schülerbeförderung, Familie/Jugend/Senioren, Bestattungswesen
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