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Giebel des Rathauses in Wolfach
12.04.2021

Schulbetreuung ab 12.04.2021

  • Grundschulen:

    Alle Klassenstufen werden ab dem 12. April von Zuhause aus unterrichtet. Ab dem 19. April ist ein Wechselbetrieb geplant, sofern es das Infektionsgeschehen zulässt. Für die Eltern, die zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird eine Notbetreuung eingerichtet.

  • Weiterführende Schulen:

    Mit Ausnahme der Abschlussklassen werden alle Klassenstufen ab dem 12. April zunächst im Fernunterricht unterrichtet. Ab dem 19. April ist ein Wechselbetrieb zwischen Präsenz- und Fernunterricht geplant, sofern es das Infektionsgeschehen zulässt. Für die Klassenstufen 5-7 wird für die Eltern, die zwingend darauf angewiesen sind, eine Notbetreuung eingerichtet

  • Abschlussklassen:

    Die Schülerinnen und Schüler, die in diesem Jahr ihre Abschlussprüfungen ablegen, werden seit 22. Februar 2021 im Wechsel von Präsenz- und Fernunterricht unterrichtet. Dies gilt auch in der Woche ab dem 12. April.

  • Berufliche Schulen:

    Auch die Klassen der beruflichen Schulen werden – mit Ausnahme der Regelungen für die Abschlussklassen – in der Woche ab dem 12. April im Fernunterricht unterrichtet. Ab dem 19. April ist Wechselbetrieb geplant, sofern es das Infektionsgeschehen zulässt.


Testungen an Schulen

In der Woche ab dem 12. April ist das Testangebot für Lehrkräfte, schulisches Personal und Schüler die im Präsenzunterricht unterrichtet werden oder in der Notbetreuung sind, zunächst auf freiwilliger Basis möglich.

Ab dem 19. April soll bei einer hohen Zahl an Neuinfektionen (7-Tages-Inzidenz von 100) eine indirekte Testpflicht eigeführt werden. Ein negatives Testergebnis ist dann Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht.

Die Schulen bieten den Schülerinnen und Schülern sowie dem an den Schulen tätigen Personal in jeder Schulwoche zwei Testungen an.


Testungen in den Kindergärten

Auch bei Kita-Kindern werden Testungen empfohlen. Die endgültige Entscheidung, ob und in welchem Umfang Testungen von Kita-Kindern eingeführt werden, bleibt den Kommunen überlassen.


Schulen und Kinderbetreuung

Die KiTas und Einrichtungen der Kindertagespflege sind seit dem 22. Februar 2021 zu einem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückgekehrt.

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