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Giebel des Rathauses in Wolfach
02.09.2022

Richtlinien zur Gewährung einer Besamungszulage

Die Stadt Wolfach gewährt für die Haltung von weiblichen Rindern, Schafen, Ziegen und Pferden inklusive Gehegewild, im Jahr 2022 eine Besamungszulage in Höhe von 30,00 € je Raufutter verzehrende Großvieheinheit (RGV). Die dafür notwendigen Mittel werden für das Haushaltsjahr 2022 auf 12.000 € beschränkt. Dieses von der Gemeinde finanzierte Programm soll als Anerkennung für die Offenhaltung und Pflege der Landschaft betrachtet werden.

  1.  Antragsberechtigung

    Antragsberechtigt sind alle Tierhalter auf der Gemarkung Wolfach. Maßgeblich ist der durchschnittliche Tierbestand im Zeitraum 01.09. Vorjahr – 31.08. Antragsjahr. Als Nachweis für Rinderhalter dient das Bestandsregister der HIT-Liste des LKV Baden-Württemberg, wobei der durchschnittliche Tierbestand mit dem Faktor „Umweltprogramm“ ermittelt werden muss. Die Halter von Pferden, Schafen, Ziegen und Gehegewild fügen dem Antrag als Nachweis ein Bestandsregister bei. Gefördert werden nur weibliche Tiere mit Geburtsdatum vor dem 01.11. des Antragsvorjahres.

  2. Höhe der Beihilfe

    Die Besamungszulage beträgt 30,00 € je Raufutter verzehrende Großvieheinheit. Beträge unter 30,00 € werden nicht ausbezahlt. Bei Überschreitung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel verringert sich der Betrag je Großvieheinheit entsprechend.

  3. Antragstellung und Anmeldung

    Die Besamungszulage wird nur auf Antrag gewährt. Antragsberechtigt ist jeder Tierhalter auf der Gemarkung Wolfach. Der Antrag ist bis zum 30. September des jeweiligen Antragsjahres zu stellen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Besamungszulage besteht nicht und wird auch durch die Antragstellung nicht begründet.

  4. Vor-Ort-Kontrolle

    Die Bewilligungsstelle ist berechtigt, die Voraussetzungen für die Gewährung einer Besamungszulage durch örtliche Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen.

  5. Auszahlung der Besamungszulage

    Die Besamungszulage wird zum 01. Dezember des jeweiligen Jahres durch die Stadt Wolfach ausbezahlt.

  6. Zuständigkeit

    Die Antragsannahme und Antragsbearbeitung erfolgt bei der Stadt Wolfach. Das Antragsformular kann ab sofort bei der Stadtverwaltung, Liegenschaftsamt - Zimmer 26 abgeholt werden bzw. steht Ihnen auch im Internet unter www.wolfach.de (Rubrik „Unsere Stadt/Landwirtschaft“) online zur Verfügung. Landwirte, die bereits im vergangenen Jahr einen Antrag auf Gewährung einer Besamungszulage gestellt haben, bekommen das Antragsformular direkt zugesandt.

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