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Giebel des Rathauses in Wolfach
17.12.2013

Vollsperrung des Reutherbergtunnels

Rücksichtnahme im Straßenverkehr ist gefragt - verstärkte Kontrollen werden durchgeführt

Bekanntermaßen wird der Reutherbergtunnel aufgrund der anstehenden Sanierung ab dem 07. Januar 2014 voll gesperrt sein. Die innerörtliche Umleitungsstrecke wird während dieser Zeit ein Vielfaches des gewohnten Verkehrs aufnehmen müssen, wofür die Straßen – trotz vieler Vorkehrungen - nicht ausgelegt sind. Insbesondere während der morgendlichen und abendlichen Hauptverkehrszeiten werden sich Verkehrsstaus leider nicht vermeiden lassen. 

Worin Sie uns unterstützen können:
Die Verkehrsteilnehmer werden wegen der Behinderungen darum gebeten, folgende zwei Grundsätze im Straßenverkehr besonders zu beachten:

  • das Gebot der Rücksichtnahme, insbesondere auch auf die „schwächeren“ Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer sowie
  • das Beachten der allgemeinen Verkehrsregeln und der Verkehrszeichen.

Ein faires und rücksichtsvolles Miteinander im Verkehr zahlt sich für jeden aus. Mit einer defensiven Fahrweise und Gelassenheit lassen sich viele Konflikte im Straßenverkehr vermeiden.
Helfen Sie uns, indem Sie sich an die Verkehrsregeln und Verkehrszeichen halten und genug Geduld aufbringen, auch wenn Sie im Einzelfall vielleicht etwas mehr Zeit benötigen, um Ihr Ziel zu erreichen.

Was uns wichtig ist:
Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass Fußgänger und Radfahrer, darunter insbesondere die Kinder, nicht durch falsches oder gar ordnungswidriges Verhalten von Fahrzeugführern gefährdet werden. Darüber hinaus wird es eine vorrangige Aufgabe sein, den Verkehrsfluss auf der Umleitungsstrecke aufrecht zu erhalten.

Verstärkte Kontrollen werden durchgeführt:
Um dies zu gewährleisten, werden der städtische Vollzugsdienst und auch die Polizei ab dem 07. Januar 2014 den Verkehr im Innenstadtbereich verstärkt kontrollieren, um die Verkehrswege in dieser besonderen Situation sicher und befahrbar zu halten. 

Beim fließenden Verkehr werden verbotene „Schleichwege“, die gleichzeitig Schulwege darstellen, besonders im Fokus stehen. Dies sind beispielsweise die Strecke Inselweg (Wolfsbrücke)-Herlinsbachschule oder der „Gassensteg“ im Zuge der Kirchstraße.

Beim ruhenden Verkehr liegt der Schwerpunkt auf der Ahndung von Parkverstößen mit Verkehrsbehinderung, beispielsweise im 5 m–Bereich an Kreuzungen und Einmündungen oder dem Zuparken von Gehwegen.

Aber auch das Zonenhalteverbot in der Innenstadt und das behindernde Halten auf/an der Fahrbahn, insbesondere in der Bergstraße, werden schwerpunktmäßig kontrolliert werden.

Vielen Dank!

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und sind überzeugt davon, dass sich die Einschränkungen im Straßenverkehr auf diese Weise in Grenzen halten lassen.