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Giebel des Rathauses in Wolfach
10.12.2020

Pflicht zur Freihaltung des Lichtraumprofils an Straßen und Gehwegen

Bepflanzungen tragen zu einem charmanten Stadtbild bei. Unser Lebensraum wird auf diese Weise verschönert. Nichtsdestotrotz können durch Hecken, Bäume und Sträucher, die in den Verkehrsraum hineinragen oder die Sicht beeinträchtigen, Gefahrenstellen für Verkehrsteilnehmer entstehen.

Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, müssen alle Verkehrsteilnehmer die öffentlichen Straßenflächen ungehindert benutzen können. Daher ist es besonders wichtig, das Lichtraumprofil an Straßen und Gehwegen freizuhalten.

Auch müssen zugewachsene Verkehrszeichen, Straßennamenschilder und Straßenlaternen ständig so frei geschnitten werden, dass diese gut erkennbar und in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt sind.

Um Fahrzeugen und Personen ein gefahrloses Passieren von Straßen und Wegen zu ermöglichen, bitten wir Sie, folgendes zu beachten:

  • Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Äste rechtzeitig so weit zurück, dass den Autofahrern die Sicht und den Fußgängern sowie Radfahrern das Passieren des Geh- und Radwegs nicht beeinträchtigt wird.

  • Bepflanzungen sind grundsätzlich identisch mit der Grundstücksgrenze bis an die Hinterkante zurückzuschneiden.

  • Achten Sie darauf, dass Verkehrszeichen, Straßennamenschilder und Straßenlaternen deutlich erkennbar sind, von Verkehrsteilnehmern stets rechtzeitig wahrgenommen werden können und nicht durch Äste bzw. Hecken verdeckt werden.

  • Über Gehwegen und Fahrbahnen muss prinzipiell eine lichte Höhe von 4,50m eingehalten werden.

Wir bitten Sie deshalb als Grundstückseigentümer, behindernde Anpflanzungen im Sinne der genannten Vorgaben zurückzuschneiden.

Des Weiteren weisen wir Sie darauf hin, dass Sie als Grundstückseigentümer die Kosten für etwaige Schäden Dritter, verursacht durch Bewuchs im Lichtraumprofil, wie z. B. Beschädigung an Kleidung, Personenschäden oder Lackkratzer am Fahrzeug, übernehmen müssen.

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