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Giebel des Rathauses in Wolfach
28.01.2021

PIN (neu)setzen ab 1.1.2021 kostenlos – das und mehr änderte sich mit dem Jahreswechsel

Die Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung, die am 22. Oktober 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, brachte einige Neuerungen ab 1. Januar 2021.

Keine Gebühren mehr für das (Neu)Setzen der PIN

Jeder Personalausweis ermöglicht dank des integrierten Online-Ausweises – nach Vollendung des 16. Lebensjahres seiner Inhaberin oder seines Inhabers – die bequeme Nutzung digitaler Angebote, die einen sicheren Identitätsnachweis erfordern.

Für die Nutzung des Online-Ausweises werden die selbstgewählte, sechsstellige PIN, ein geeignetes NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät sowie eine passende Software benötigt, zum Beispiel die AusweisApp2 (Android, iOS).

Die bisher anfallenden sechs Euro Gebühr für das nachträgliche Aktivieren des Online-Ausweises und das (Neu)setzen der PIN bei der Personalausweisbehörde werden ab 1. Januar 2021 nicht mehr erhoben.

Personalausweis kostet 37 Euro

Zum 1. Januar 2021 erfolgt erstmalig seit über zehn Jahren eine Anpassung der Gebühren für die Beantragung des Personalausweises. Für antragstellende Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, steigt die Gebühr auf 37 Euro.

Die Gebühr für einen Personalausweis, dessen Inhaberin oder Inhaber zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt ist, bleibt unverändert bei 22,80 Euro.

eID-Karte kann beantragt werden

Zum 1. Januar 2021 wird die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums gemäß eID-Karte-Gesetz eingeführt.