Niederschlagswassergebühr – Meldung von Veränderungen bei den versiegelten Flächen
Nach § 46 Abs. 5 der Abwassersatzung der Stadt Wolfach vom 28.11.2012 sind Veränderungen der versiegelten gebührenpflichtigen Flächen von mehr als 10 m² innerhalb eines Monats nach der Veränderung der Stadt Wolfach anzuzeigen.
Da die Verbrauchsabrechnung für die Abwasserbeseitigung Ende des Jahres erstellt wird und sämtliche Flächenänderungen berücksichtigt werden müssen bitten wir alle Grundstückseigentümer, die Ihre Änderungen noch nicht mitgeteilt haben, dies bitte bis spätestens zum 15.11.2014 nachzuholen.
Als Grundlage können Sie Ihr Kontrollschreiben aus der Selbstauskunft verwenden.
Sämtliche Änderungen schicken Sie bitte an die Stadtverwaltung Wolfach, Frau Esra Cosan.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Esra Cosan unter Tel.: 07834 / 83 53 -21 oder per E-Mail: esra.cosan@wolfach.de jederzeit gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.