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Giebel des Rathauses in Wolfach
03.01.2022

Bürgermeister Thomas Geppert informiert:

Neuigkeiten in Sachen Zukunftsweisende Schulentwicklung Wolfach

„Am Dienstag, 07.12.2021 war ein durchaus bedeutungsvoller, ja wichtiger Tag für die Stadt Wolfach“, so möchte ich das Erreichen eines aus kommunaler Sicht „sehr wichtigen und grundsätzlichen Meilensteins in Sachen der örtlichen Schulentwicklung“ benennen.

An diesem Vormittag kam es zum ersehnten Vor-Ort-Termin der sog. Schulbaukommission in der Herlinsbachschule. An dieser Zusammenkunft nahmen neben der Stadt Wolfach als Schulträger und in der Folge dann späterer Vorhabenträger auch der beauftragte Planer sowie der im Zuge der konzeptionellen Planungen hinzugezogene Statiker teil. Der eigentliche Gast, die Schulbaukommission bestand aus Vertretern unterschiedlicher Fachreferate des Regierungspräsidiums Freiburg, welche bei diesem Verfahren auch namens des Kultusministeriums B.-W. tätig waren.

Es ging an diesem Vormittag um die Entscheidung über den seitens der Stadt Wolfach im Jahr 2020 eingereichten „Antrag auf Absprache des C-Baus“ an der Herlinsbachschule. Dieses Detail -eine Befürwortung des Rückbaus (Abriss) des Bauteils C an der Herlinsbachschule- birgt in den bisherigen städtischen und schulpädagogischen Überlegungen die Weichenstellung für unterschiedliche Planungs-/Bau-Szenarien.

Es war in den zurückliegenden Jahren immer wieder die Rede vom sog. „Modell1“. Dahinter verbirgt sich die von allen Beteiligten gemeinsam erarbeitete und befürwortete Lösung einer ganzheitlichen Schulentwicklung am Schulstandort Wolfach.

Heißt konkret: Ein ineinander greifender Stufenplan, bei dessen Umsetzung sowohl an der Realschule gleichermaßen wie an der Herlinsbachschule (Grundschule und SBBZ) eine umfangreiche Groß-Maßnahme aus Teilneuanbauten an beiden Standorten verwirklicht werden soll. Zielvorstellung dabei ist die sog. „schulspezifische Trennung der Schülerströme“ oder einfacher ausgedrückt: keine Durchmischung aus Realschulbeschulung und den beiden ansässigen Schularten im Herlinsbachschulgebäude.

Dass dieses erwähnte „Modell 1“ insgesamt sowohl aus schulpädagogischer Sicht (Schulbehörde), gleichermaßen aus schulischer Ablaufplanung heraus (Schulleitungen) und überdies aus raumkonzeptionellen Vorgaben des Landes ggü. der Stadt (Schulträger) allgemein und gemeinsam favorisiert wird, wurde in den letzten Jahren dann auch durch eine entsprechende Gemeinderatsbeschlusslage gefestigt hinterlegt.

So galt es dann an besagtem Dienstag darzulegen, weshalb die Stadt als Träger die eben skizzierte Lösungsvariante favorisiert, was nach detailliertem Vortrag und anschließenden Nachfragen von Entscheidungsträgerseite durchgehend positiv aufgenommen wurde. Allerdings war dieser, ich nenne es jetzt kurz „schulspezifische Raumprogrammfaktor“, lediglich ein Nachweis. Der zweite und deutlich gewichtigere Aspekt war der baufachliche Nachweis der „Nicht-Sanierungswürdigkeit“ des Bauteils C. Hier stand einmal mehr der seitens der Stadt beauftragte Statiker mit fundierter Auskunft Rede und Antwort.

An dieser Stelle muss man folgenden Sachverhalt als Hintergrundinformation nennen:

Wäre die Absprache des C-Baus verwehrt worden, hätte die jetzige Situation einer durchmischten Schülerschaft aus Realschule und Herlinsbachschule im C-Bau weiterhin für viele Jahrzehnte Bestand gehabt (diese hier vereinfacht skizzierte Lösungsalternative wurde unter dem Arbeitstitel „Modell 2“ parallel konzeptionell fortentwickelt). Dann allerdings hätte im C-Bau ein baulicher Eingriff in den Bestand (Statik) erfolgen müssen um benötigte Fachraumzuschnitte realisierbar erscheinen zu lassen. Dies aber ist aus unterschiedlichen Teilbereichen der baufachlichen Bewertung und vor dem Hintergrund geltender Rechtsnormen schlicht nicht möglich.

Nach diesem schulbaufachlich breit geführten Austausch stand dann eine Begehung des Bauteils C an. Auch hier wurden die zuvor ausgeführten und besprochenen Punkte bauseits bestätigt. Nach einer kurzen internen Beratung der Vertreter der Schulbaukommission wurde dann vor Ort der eingereichte Antrag auf Absprache des C-Baus positiv beschieden und auch entsprechend mit fachlichen Begründungspunkten unterlegt.

Für uns alle als Stadt, für den Gemeinderat als Entscheidungsorgan, für die Schulverantwortlichen, aber auch für alle am bisherigen Planungsprozess beteiligten Personen und Stellen war und ist diese Entscheidung eine ganz wesentliche Zielmarke, die jetzt erreicht werden konnte. Ab sofort können die bisherigen WENN…/DANN… -Planspiele in fassbare Planungen geleitet werden und mit Blick in die kommenden Monate können sukzessive Entscheidungsgrundlagen für die weitere Gremienarbeit im Gemeinderat erarbeitet werden.

Jetzt kann aus der abstrahierten Begrifflichkeit „Schulentwicklung“ wirklich ein planbarer Maßnahmenkatalog erarbeitet werden, der dann nach Durchlaufen aller (rechtlich) vorgegebenen Planungs-Wettbewerbe, Ausschreibungen und Vergaben am Ende zur sichtbaren Schulentwicklung in Wolfach (Erneuerung) wird.

Das ist gleichermaßen Ziel wie Aufgabe der kommenden Jahre!

Und daher freue ich mich auch ganz persönlich sehr darüber, dass das über mittlerweile 5 Jahre entwickelte, fortgeschriebene und immer wieder auch mit allen Beteiligten abgestimmte Konzept nun von der entscheidenden und maßgebenden Stelle, der Schulbaukommission unter fachlich-rechtlicher Würdigung entsprechend dem gestellten städtischen Antrag positiv beschieden wurde.

Es war aus kommunalem Blickwinkel betrachtet so etwas wie ein etwas vorgezogenes Weihnachtsgeschenk – eines das der Stadt mittelfristig gut zu Gesicht steht.

Herzliche Grüße zum 4. Adventswochenende

Ihr

Thomas Geppert

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