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Giebel des Rathauses in Wolfach
14.05.2020

Neue Regelungen bei Bestattungen

Mit der Verordnung des Kultusministerums über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 im Bereich von Gottesdiensten und weiteren religiösen Veranstaltungen und Ansammlungen sowie Bestattungen ist ab sofort folgendes möglich:

  • Aussegnungshallen

Aussegnungshallen dürfen wieder unter Einhaltung besonderer Infektionsschutzmaßnahmen genutzt werden, insbesondere sind die Mindestabstände von 1,50 m einzuhalten, Hände zu desinfizieren u.a.

An den Eingängen zu den Aussegnungshallen wird auf die einzuhaltenden Maßnahmen hingewiesen.

  • Bestattungen:

Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebete unter freiem Himmel sind mit höchstens 100 Teilnehmenden zulässig, hierzu werden Teilnehmerlisten geführt.

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