Neue Gemeinschaftsunterkunft in Wolfach wird in Kürze bezogen
Die neue Gemeinschaftsunterkunft des Ortenaukreises für Geflüchtete in der Oberwolfacherstraße in Wolfach wird demnächst belegt. Nach umfangreichen Umbauarbeiten können zunächst bis zu 30 Personen in dem Gebäude des ehemaligen Vermessungsamts untergebracht werden. Sobald im Gebäude die noch notwendigen Arbeiten im Bereich Sanitär abgeschlossen sind, können rund 50 weitere Asylbewerber und Geflüchtete dort untergebracht werden, teilten Alexandra Roth, Migrationsdezernentin des Ortenaukreises, und Wolfachs Bürgermeister Thomas Geppert kürzlich beim Tag der offenen Tür mit. Dabei informierte Roth auch über das Betreiberkonzept des Ortenaukreises. „Die zukünftigen Bewohner werden nicht sich selbst überlassen, Sozialarbeiter des Kreises betreuen sie während der Zeit ihres Aufenthalts und unterstützen von Anfang an bei der Integration“, so Roth. Zudem sei ein Hausmeister vor Ort, der sich um die technischen Anlagen und Reparaturen kümmere sowie auf Mülltrennung und Sauberkeit achte. „Wir kümmern uns um ein gutes Miteinander zwischen Bewohner der Einrichtung, den unmittelbaren Nachbarn und den Einwohnern Wolfachs. Das Gebäude ist aufgrund seiner innenstadtnahen Lage auch bestens für Familien mit Kindern geeignet, die hier eine gute Erreichbarkeit aller Einrichtungen des täglichen Bedarfs sowie besten Integrationsmöglichkeiten vorfinden“, so Roth.
„Diese jetzt angestoßene Nutzung des ehemaligen Vermessungsamtes erscheint angesichts der aktuellen Notwendigkeit an Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete als geeignete Lösung für alle Seiten“, erklärt Wolfachs Bürgermeister Thomas Geppert. „Positiv empfinde ich das Engagement des Landkreises in puncto der vorgestellten personellen Betreuung vor Ort. Denn neben der bloßen Unterbringung ist die Gewährleistung von geregelten organisatorischen Abläufen maßgeblich mit entscheidend für ein gutes Zusammenwohnen und -leben vor Ort. Dafür bin ich dankbar. Insofern werden wir den Fortgang der Umbaumaßnahmen wie auch die fortlaufende Belegung in enger Abstimmung zwischen Stadt und Ortenaukreis mitverfolgen“, sagt Geppert.