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Giebel des Rathauses in Wolfach
25.03.2022

Neue Corona-Verordnung zum 19.03.2022 - was jetzt gilt

Das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes fährt die bisherigen Corona-Maßnahmen auf wenige Basismaßnahmen zurück. Mit Blick auf die derzeit hohen Inzidenzen nutzt das Land Baden-Württemberg die im Gesetz vorgesehene Übergangsregel, die zumindest bis zum 02.04.2022 ergänzende Schutzmaßnahmen ermöglicht. Entsprechend hat das Land die Corona-Verordnung grundlegend überarbeitet. Die Verordnung wurde am Freitag, 18.03.2022, verkündet und tritt am Samstag, 19.03.2022, in Kraft.

Wesentliche Punkte der neuen Verordnung ab dem 19.03.2022:

  • Das bisherige Stufensystem in der Corona-Verordnung (Basis-, Warn- und Alarmstufe) entfällt.

  • Kapazitätsbeschränkungen, Personenobergrenzen sowie Kontaktbeschränkungen sind ebenfalls nicht mehr Teil der Verordnung (da im künftigen IfSG nicht mehr vorgesehen).

  • Die allgemeine Maskenpflicht bleibt bestehen: Das gilt insbesondere für die FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und im öffentlichen Nahverkehr für Personen über 18 Jahre. Im Freien reicht eine medizinische Maske, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Auch an Schulen gilt weiterhin die Maskenpflicht.

  •  Die bisherigen Regelungen zur Testpflicht werden aufrechterhalten, das heißt:

    ° unverändert 3G bei öffentlichen Veranstaltungen, beim Betrieb von Kultur-, Freizeit- und sonstigen Einrichtungen, bei Messen und   Ausstellungen, bei Angeboten außerschulischer und beruflicher Bildung, in der Gastronomie und Beherbergung sowie bei körpernahen Dienstleistungen und so weiter

    ° 2G mit zusätzlichem Test in Diskotheken und Clubs.

  • Auch die Regeln betreffend die Pflichten zur Erstellung von Hygienekonzepten bleiben - wie gehabt - bestehen (zum Beispiel bei öffentlichen Veranstaltungen und in Diskotheken und Clubs).

  • Die Testpflicht an Schulen (künftig zwei Mal pro Woche), in Krankenhäusern oder in Pflegeeinrichtungen wird fortgeführt. Die allgemeine Abstandsempfehlung (1,5 Meter) bleibt erhalten.


Einen Überblick über die Regelungen finden Sie hier.

Die vollständige Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg finden Sie unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

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