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Giebel des Rathauses in Wolfach
30.12.2021

Jahreswechsel 2021/2022 - auch dieses Jahr leider anders als gewohnt

Kaum sind die Weihnachtsfeiertage vorbei, schon steht die nächste Feierlichkeit vor der Tür: der Jahreswechsel. Nach dem vergangenen (Corona-)Jahr haben wir uns alle ein Stück Normalität gewünscht. Zumindest im Sommer war dies in vielen Bereichen wieder annähernd möglich. Leider hat sich in den Herbst- und Wintermonaten die Corona-Lage, insbesondere auf den Intensivstationen, so weit zugespitzt, dass neue Einschränkungen und Maßnahmen getroffen werden mussten. Dies betrifft auch den bevorstehenden Jahreswechsel am 31.12.2021.

Private Silvesterfeiern sind zwar möglich, allerdings sind hier die erweiterten Kontaktbeschränkungen zu beachten, welche in der geänderten Corona-Verordnung vom 27.12.2021 aufgeführt sind. Demnach sind Treffen für Geimpfte und Genesene nur noch mit insgesamt maximal zehn Personen gestattet. Treffen von nicht geimpften und nicht genesenen Personen, sind auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zu beschränken. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre werden von dieser Regelung ausgenommen.

Für gastronomische Betriebe gilt in der Alarmstufe eine Sperrstunde von 22:30 Uhr bis 5:00 Uhr morgens. In der Nacht von Silvester auf Neujahr beginnt diese Sperrstunde erst um 1:00 Uhr. Für private Zusammenkünfte in gastronomischen Betrieben gelten die Regelungen der privaten Kontaktbeschränkungen.

Außerdem gilt wie letztes Jahr, dass der Verkauf von Pyrotechnik bundesweit verboten ist.
Grund hierfür ist, dass besonders durch Feuerwerk eine erhöhte Verletzungsgefahr besteht. Die vorhandenen Krankenhauskapazitäten sollen durch etwaige Verletzungen in der Silvesternacht nicht noch mehr belastet werden.

Zwar darf das aus den vorherigen Jahren noch vorhandene Feuerwerk abgebrannt werden. Wir vertrauen jedoch darauf, dass Sie alle - wir als Bevölkerung - in der jetzigen Situation verantwortungsbewusst damit umgehen und Ansammlungen in der Wolfacher Innenstadt und Umgebung vermeiden. Vielmehr können die Restbestände auf dem eigenen Privatgelände und in den Außenbereichen unter den entsprechenden Sicherheitsvorgaben abgebrannt werden.

Im Vertrauen darauf, dass Sie die geltenden Regelungen einhalten, werden wir wie letztes Jahr darauf verzichten, einen Container in der Hauptstraße aufzustellen und Müllsäcke für die Entsorgung der Reste des Silvesterfeuerwerks zu verteilen.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start in ein gesundes neues Jahr.

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