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Giebel des Rathauses in Wolfach
21.01.2021

Impfstart in Baden-Württemberg und damit auch im Ortenaukreis

Seit dem 27.12.2020 wird nun auch in Baden-Württemberg gegen das Coronavirus geimpft.

Die Reihenfolge der Impfungen, also wer wann dran ist, wurde in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt. Der Impfstoff wird zunächst der Personengruppe mit der höchsten Priorität verabreicht. Diese umfasst vor allem Über-80-Jährige, Menschen in Pflegeheimen, Personal auf Intensivstationen und in Notaufnahmen.

In der Messe in Offenburg ist dazu seit dem 05.01.2021 der Impfbetrieb des Zentralen Impfzentrums (ZIZ) entsprechend angelaufen. Das ZIZ wird von der Stadt Offenburg betrieben.

Neben dem ZIZ hat der Ortenaukreis zwei Kreisimpfzentren (KIZ) an den Standorten Offenburg (Messehalle 1) und Lahr (Rheintalsporthalle) eingerichtet. Die vom Landkreis betriebenen KIZ werden ab dem 22.01.2021 in Betrieb gehen. Der ursprünglich für den 15.01.2021 geplante Start kann aufgrund der aktuellen Verfügbarkeit des Impfstoffs leider nicht wie geplant durchgeführt werden.

Terminvergabe: Was muss ich tun, wenn ich geimpft werden möchte?

Die zunächst zur Impfung berechtigten Personen werden in Baden-Württemberg nicht personalisiert angeschrieben. Das bedeutet, jede Person muss selbst einen Impftermin vereinbaren.

Dies kann entweder unter der Telefonnummer 116 117 oder online unter https://www.impfterminservice.de/impftermine erfolgen.
Nach derzeitiger Planung können die Termine in den KIZ in Offenburg und Lahr ab dem 19.01.2021 gebucht werden.

Mangels des verfügbaren Impfstoffs können die beiden KIZ leider nur mit verminderter Leistung starten. Geimpft wird dort voraussichtlich von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.15 Uhr bis 15.45 Uhr. Diese Zeiten werden in Abhängigkeit des verfügbaren Impfstoffs entsprechend angepasst.

Notwendige Unterlagen:

Für die Impfung im KIZ werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Impfpass
  • Elektronische Gesundheitskarte
  • Ausweisdokument
  • ggf. Impfberechtigung (Bescheinigung vom Arzt oder Arbeitgeber)
  • Ärztliche Bescheinigung etwaiger Vorerkrankungen

Die endgültige Prüfung des Anspruchs auf eine Impfung findet vor Ort im jeweiligen Kreisimpfzentrum statt.

Für einen wirksamen Schutz sind zwei Impf-Termine notwendig. Hierbei sollte ein Zeitraum von 21 Tagen zwischen den beiden Impfungen nicht unterschritten, aber auch nicht wesentlich überschritten werden. Es ist daher vorgesehen, bei der Buchung direkt beide benötigten Impftermine zu vereinbaren. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Impflinge den erforderlichen Zweittermin innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters einhalten können.

Weitere Informationen rund um die Kreisimpfzentren im Ortenaukreis erhalten Sie unter https://www.ortenaukreis.de/Informationen-zu-CORONA-Kreisimpfzentren/Kreisimpfzentren-im-Ortenaukreis/.

Für den oben genannten Personenkreis steht die Corona-Hotline des Gesundheitsamts des Ortenaukreises unter Tel. 0781 805 9695 bei Fragen rund um das Thema Corona und Impfung zur Verfügung – leider nicht für Terminvereinbarungen, da das Landratsamt in die zentral organisierten Terminvereinbarungen nicht involviert ist.

Fragen und Antworten rund um das Thema Impfen im Zusammenhang mit dem Coronavirus finden Sie auch auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-impfzentren/.

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