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Giebel des Rathauses in Wolfach
18.08.2022

Hinweis an alle Hundehalter

Die Natur lädt zu ausgiebigen Spaziergängen mit dem Hund ein. Das ist unproblematisch, solange die Hundehalter mit ihren Vierbeinern auf den Wegen bleiben und ihnen keinen freien Auslauf auf die Nutzflächen gewähren. Dies ist vermehrt im Bereich der Kinzig sowie in Kirnbach der Fall.

Des weiteren gehen beim Ordnungsamt der Stadt Wolfach wieder vermehrt Beschwerden darüber ein, dass Hunde entweder nicht angeleint sind, ohne Beaufsichtigung in Wohngebieten laufen gelassen werden und dass der Hundekot nicht beseitigt oder sogar in Vorgärten entsorgt wird.

Deshalb möchten wir in diesem Zusammenhang die Hundehalter nochmals auf die Polizeiverordnung der Stadt Wolfach hinweisen:


§ 13 Abs. 3


Hunde dürfen ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.


Abs. 4


Im Zusammenhang bebauter Ortsteile und in Wohngebieten sind Hunde an der Leine zu führen. Nachts gilt diese Regelung für das gesamte Gemeindegebiet.


§ 14


Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet.

Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.

Die Stadt Wolfach stellt zur Beseitigung kostenlos Hundekotbeutel zur Verfügung, welche im Bürgerbüro abgeholt werden können.

Es versteht sich grundsätzlich von selbst, dass Hundebesitzer sich ihrer Verantwortung bewusst sind, doch die Häufigkeit, mit der gegen die Polizeiverordnung verstoßen wird, zwingt die Stadtverwaltung, verstärkt Kontrollen durchzuführen. Beim Verstoß gegen die Polizeiverordnung kann ein Bußgeld bis zu 500 € erhoben werden.

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