Haushaltssatzung
der Stadt Wolfach für das Haushaltsjahr 2019
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 19.02.2019 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen in EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 13.520.042 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 13.592.231 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -72.189 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | -72.189 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen in EUR
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 13.235.042 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 12.832.231 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von |
402.811 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.139.000 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 2.615.800 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von |
-1.476.800 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von |
-1.073.989 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 500.000 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 215.000 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von |
285.000 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von |
-788.989 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 500.000 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künfti-ge Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.000.000 EUR.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 450 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 450 v. H.
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 350 v. H.
der Steuermessbeträge.
Wolfach, den 19.02.2019
gez.
Thomas Geppert
Bürgermeister