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Giebel des Rathauses in Wolfach
03.05.2019

Haushaltssatzung
der Stadt Wolfach für das Haushaltsjahr 2019

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 19.02.2019 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen in EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 13.520.042
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 13.592.231
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -72.189
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von -72.189


2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen in EUR

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 13.235.042
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 12.832.231
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

402.811
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 1.139.000
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 2.615.800
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-1.476.800
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von
-1.073.989
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 500.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 215.000
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

285.000
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-788.989

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 500.000 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künfti-ge Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.000.000 EUR.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 450 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 450 v. H.
der Steuermessbeträge;

2. für die Gewerbesteuer auf 350 v. H.
der Steuermessbeträge.

Wolfach, den 19.02.2019

gez.
Thomas Geppert
Bürgermeister

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