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Giebel des Rathauses in Wolfach
22.02.2024

Spital- und Guteleuthausfonds-Stiftung WolfachHaushaltsbeschluss für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund von § 79 in Verbindung mit § 97 Abs. 1 und § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Stiftungsrat am 17.01.2024 folgenden Haushaltsbeschluss für das Haushaltsjahr 2024 gefasst:

 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
107.350
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
107.350
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
0
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
0

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
88.350
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
63.350
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von
25.000
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
0
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
0
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
0
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von
25.000
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
0
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
25.000
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
-24.500
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
500

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künfti-ge Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 50.000 EUR.

Wolfach, den 17.01.2024

gez.
Thomas Geppert
Bürgermeister

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