Spital- und Guteleuthausfonds-Stiftung WolfachHaushaltsbeschluss für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund von § 79 in Verbindung mit § 97 Abs. 1 und § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Stiftungsrat am 17.01.2024 folgenden Haushaltsbeschluss für das Haushaltsjahr 2024 gefasst:
1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen |
EUR |
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von |
107.350 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von |
107.350 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von |
0 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von |
0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von |
0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von |
0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von |
0 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
88.350 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
63.350 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von |
25.000 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von |
0 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von |
0 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von |
0 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von |
25.000 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
0 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
25.000 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von |
-24.500 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von |
500 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künfti-ge Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 50.000 EUR.
Wolfach, den 17.01.2024
gez.
Thomas Geppert
Bürgermeister