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Giebel des Rathauses in Wolfach
30.09.2021

Haltverbote in der Stadt Wolfach

In den letzten Jahren hat der Autoverkehr in den meisten Städten und sicher auch bei uns in Wolfach stetig zugenommen. Der ruhende PKW-Verkehr und vor allem das Falschparken im öffentlichen Raum verursachen Gefahren, die vielen PKW-Fahrerinnen und –Fahrern nicht bewusst sind. So werden z. B. durch das Falschparken die Sichtbeziehungen zwischen den Verkehrsteilnehmern erschwert. Dies stellt für beide Seiten eine Gefährdung dar.

Um die Sicherheit im Verkehr für alle Teilnehmer gewährleisten zu können, bitten wir Sie, folgende bedeutende Parkbestimmungen zu beachten und diese auch umzusetzen:

I. Absolutes Haltverbot

Jegliches Halten und Parken ist an diesen Stellen, auch ohne jegliche Beschilderung, verboten:

  • an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen
  • in Bereichen von scharfen Kurven
  • vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten

Das absolute Haltverbot dient u. a. sowohl dem Schutz des fließenden Verkehrs als auch der Fußgänger vor (Sicht-)Behinderungen durch haltende und parkende Fahrzeuge.



Durch solch abgestellte Fahrzeuge entsteht zudem eine vermeidbare Behinderung für Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst, welche im Bedarfsfall schnellstmöglich ihren Einsatzort erreichen müssen.

II. Eingeschränktes Haltverbot

Mit der Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots werden die Interessen des Ladeverkehrs berücksichtigt. Dies bedeutet, dass das Be- oder Entladen sowie das Ein- oder Aussteigen erlaubt ist. Es ist darauf zu achten, dass Ladegeschäfte ohne Verzögerungen durchzuführen sind. Das Parken ist hier grundsätzlich untersagt.


III. Zonenhaltverbot in der Innenstadt Wolfach

Das Zonenhaltverbot hat die Bedeutung eines eingeschränkten Haltverbots. Innerhalb der Grenzen der Zonenhaltverbotszone ist das Parken bzw. längere Halten auf allen öffentlichen, nicht markierten Verkehrsflächen, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be-oder Entladen, nicht gestattet.

Setzen Sie sich aktiv für Ihre eigene Sicherheit und für die der Bürger ein und halten Sie sich bitte an die geltenden Regelungen.