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Giebel des Rathauses in Wolfach
01.04.2021

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Stadt Wolfach für das Haushaltsjahr 2021, des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Städtische Wasserversorgung“ und des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Städtische Abwasserbeseitigung“ für das Wirtschaftsjahr 2021 sowie des Haushaltsbeschlusses für die Spital- und Guteleuthausfonds-Stiftung Wolfach für das Haushaltsjahr 2021

Das Landratsamt Ortenaukreis als Rechtsaufsichtsbehörde hat die Gesetzmäßigkeit der Gemeinderatsbeschlüsse vom 03. März 2021 über die Haushaltssatzung der Stadt Wolfach und über den Haushalt der Spital- und Guteleuthausfonds-Stiftung sowie über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Städtische Wasserversorgung“ und den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Städtische Abwasserbeseitigung“ mit Schreiben vom 18. März 2021 gem. §§ 81 Abs. 2, 96, 97 und 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) bestätigt.

Gleichzeitig genehmigt wurde für das Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2021

  • gem. § 87 Abs. 2 GemO der Gesamtbetrag der für den städtischen Haushalt vorgesehenen Kreditaufnahmen i. H. v. 500.000 €,
  • gem. § 86 Abs. 4 GemO der genehmigungspflichtige Anteil von 1.000.000 € am Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen der Stadt Wolfach in Höhe 1.300.000 €,
  • gem. § 96 i. V. m. § 87 Abs. 2 GemO der im Eigenbetrieb „Städtische Wasserversorgung“ vorgesehene Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen i. H. v. 401.154 €,
  • gem. § 96 i. V. m. § 89 Abs. 3 GemO der im Haushalt der Spital- und Guteleuthausfondsstiftung vorgesehene Höchstbetrag der Kassenkredite i. H. v. 50.000 €,
  • gem. § 96 i. V. m. dem § 87 Abs. 2 GemO der im Eigenbetrieb „Städtische Abwasserbeseitigung“ vorgesehene Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen i. H. v. 459.985 €,


Gemäß. § 81 Abs. 3 GemO wird die Haushaltssatzung der Stadt Wolfach, die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Städtische Wasserversorgung“ und „Städtische Abwasserbeseitigung“ sowie der Haushaltsbeschluss der Spital- und Guteleuthausfonds-Stiftung hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die Haushalts- und Wirtschaftspläne liegen gem. § 81 Abs. 3 GemO auf dem Rathaus im Rechnungsamt, Zimmer Nr. 25, 1. OG, an 7 Tagen vom 01.04.2021 bis einschl. 13.04.2021 öffentlich aus.
Auf die Auslegung wird hiermit hingewiesen.


Wolfach, den 31.03.2021

gez.
Thomas Geppert
Bürgermeister

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