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Giebel des Rathauses in Wolfach
23.11.2023

Pflicht zur Freihaltung des Lichtraumprofils an Straßen und Gehwegen

Bepflanzungen tragen zu einem charmanten Stadtbild bei. Nichtsdestotrotz können durch Hecken, Bäume und Sträucher Gefahrenstellen für Verkehrsteilnehmer entstehen, wenn sie in den Verkehrsraum hineinragen oder die Sicht beeinträchtigen.

Neben zugewachsene Verkehrszeichen und Straßennamenschilder müssen in der nun dunkleren Jahreszeit besonders auch Straßenlaternen ständig so freigeschnitten werden, dass diese in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt und gut erkennbar sind.

Um Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern ein gefahrloses überqueren von Straßen und Wegen zu ermöglichen, bitten wir Sie, folgendes zu beachten:

  • Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Äste so weit zurück, dass den Autofahrern die Sicht und den Fußgängern sowie Radfahrern das Passieren des Geh- und Radwegs nicht beeinträchtigt wird.

  • Bepflanzungen sind grundsätzlich identisch mit der Grundstücksgrenze bis an die Hinterkante zurückzuschneiden.

  • Achten Sie darauf, dass Verkehrszeichen, Straßennamenschilder und Straßenlaternen deutlich erkennbar sind, von Verkehrsteilnehmern stets rechtzeitig wahrgenommen werden können und nicht durch Äste bzw. Hecken verdeckt werden.

  • Über Gehwegen und Fahrbahnen muss prinzipiell eine lichte Höhe von 4,50m eingehalten werden.

  • Bitte bedenken Sie, dass sich regennasses Gehölz zusätzlich absenkt.

Wir bitten Sie, störende Pflanzen, Sträucher, Äste o.ä. wie vorgegeben zurückzuschneiden und zu einer sicheren Verkehrssituation beizutragen.

Außerdem möchten wir Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass Sie als Grundstückseigentümer dafür haften, wenn Schäden oder Unfälle, durch den Bewuchs im Lichtraumprofil entstehen.

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