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Giebel des Rathauses in Wolfach
11.02.2021

Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz vom 10.02.2021 über die weitere Vorgehensweise

Am 10.02.2021 haben Bund und Länder über die weitere Handhabung des Lockdowns in Bezug auf das Coronavirus beraten.

Einig sind sich Bund und Länder darin, dass der positive Trend bei den Infektionszahlen nicht gefährdet werden darf. Vor allem durch die Ausbreitung von ansteckenderen Virusvarianten besteht die Gefahr einer dritten Welle. Der Lockdown wird daher weitestgehend bis zum 07.03.2021 verlängert.

Folgende Regelungsinhalte wurden u.a. im Grundsatz vereinbart:

  • Die bisherigen Beschränkungen bleiben im Wesentlichen in Kraft und werden bis zum 07.03.2021 verlängert.

  • Kontaktbeschränkungen, die Pflicht zum Tragen von Medizinischen Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften, die Umsetzung von Hygienekonzepten in Einrichtungen und die Unterlassung von privaten Reisen und Besuchen bleiben im bisherigen Rahmen bestehen.

  • Die Öffnung von Betreuungs- und Bildungseinrichtungen hat Priorität und soll als erstes schrittweise vollzogen werden. Ministerpräsident Kretschmann teilte in seinem Pressestatement nach der MPK mit, dass in Baden-Württemberg Kindertagesstätten und Grundschulen ab Montag, 22.02.2021, schrittweise geöffnet werden sollen, sofern die Infektionslage dies zulässt. Zudem wird mit dem MPK-Beschluss ein Prüfauftrag an die Gesundheitsministerkonferenz erteilt, inwieweit eine Höherpriorisierung der Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung sowie der Lehrkräfte in den Grundschulen bei der nächsten Fortschreibung der Impfverordnung erfolgen kann.

  • Friseure können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts sowie unter Nutzung medizinsicher Masken den Betrieb ab dem 01.03.2021 wieder aufnehmen.

  • Nächste Öffnungsschritte können bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 EinwohnerInnen durch die Länder erfolgen. Dieser Öffnungsschritt soll die Öffnung des Einzelhandels, von Museen und Galerien sowie die Öffnung der nach geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetrieben umfassen.

  • Besuchsregeln in Pflegeheimen sollen erweitert werden. Hierfür soll die Gesundheitsministerkonferenz zeitnah Empfehlungen vorlegen.

Den vollständigen Beschluss finden Sie unter: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1852514/1f93b439177cf7b237d7a335a85b37a9/2021-02-10-mpk-data.pdf?download=1.

Die Maßnahmen sollen nun zeitnah in den Bundesländern in entsprechenden Verordnungen umgesetzt werden.

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