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Giebel des Rathauses in Wolfach
10.01.2019

Ergebnisprotokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates 19.12.2018

TOP 1: Frageviertelstunde

Herr Manfred Maurer, 1. Vorsitzender des AWO Ortsvereins Wolfach äußert sich zur der unter TOP 6 zu beratenden Ferienbetreuung und sieht hier die Stadt in der Pflicht.


TOP 2: Auftragsvergaben zur Herstellung und Montage des Geländers am Gassensteg

Der Gemeinderat vergibt einstimmig den Auftrag für die Herstellung und Montage des Geländers am Gassensteg an die Fa. Schmieder, Wolfach zur Angebotssumme von 67.562,25 €


TOP 3: Betriebsplanung für das Forstwirtschaftsjahr 2019

Der Gemeinderat nimmt von der Betriebsplanung des Amtes für Waldwirtschaft – Forstbezirk Wolfach – für das Forstwirtschaftsjahr 2019 zustimmend Kenntnis. Die Planzahlen werden dem Haushaltsplan für das Jahr 2019 zugrunde gelegt.


TOP 4: Schulentwicklung: Grundsatzbeschlüsse hinsichtlich dauerhaftem Erhalt aller vorhandenen Schularten sowie Einführung einer Ganztagsbeschulung an allen Schulen

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

  1. Das Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) dauerhaft am Standort Herlinsbachschule zu erhalten und als Schulträger dessen weitere Schulentwicklung mit zu tragen.
  2. Die Rahmenbedingungen für eine Ganztagsbeschulung an jeder Schulart (Grundschule und Realschule) zu schaffen.
  3. Bei den weiteren Planungen die Realschule betreffend, die kombinierte Nutzung Festhalle/Mensa als gesetzten Planungsbestandteil zu berücksichtigen.


TOP 5: Fortführung der Schulsozialarbeit

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich mit einer Stimmenthaltung (Stadtrat Schneider), die Schulsozialarbeit unabhängig von der Zuschusssituation unbefristet fortzuführen.


TOP 6: Beteiligung am AWO-Ferienprogramm

Der Gemeinderat beschließt mit neun Ja-Stimmen und fünf Gegenstimmen (Stadträtin Heitzmann, Stadträte Boser, Haller, Heil und Kessler) die Verwaltung damit zu beauftragen, eine personelle Unterstützung der AWO für die Planung, Vorbereitung und Leitung der Ferienbetreuung aus dem Kreis der städtischen Mitarbeiter zu prüfen. Der dadurch entstehende Personalmehraufwand ist mit der AWO abzurechnen, ggf. sind die Teilnehmerentgelte durch die AWO entsprechend anzupassen.
Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat auf Antrag von Stadtrat Schneider, eine Härtefallregelung aufzunehmen. Dieser Antrag wird mit 8 Ja- Stimmen, einer Stimmenthaltung (Bürgermeister Geppert) und vier Gegenstimmen (Stadträtin Heitzmann, Stadträte Boser, Haller und Kessler) angenommen.


TOP 7: Neukalkulation der Wassergebühren zum 01.01.2019

  1. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Kalkulation der Wasserversorgungsgebühr zum 01.01.2019.
  2. Die Wasserversorgungsgebühr wird für das Jahr 2019 auf unverändert 2,80 € je Kubikmeter Frischwasser festgesetzt.
  3. Der Gemeinderat legt in Ausübung seines Ermessens folgendes fest:
    a. VerwaltungskostenbeitragDer Verwaltungskostenbeitrag wird unter Anwendung der in Anlage 1 zur Kalkulation der Wasserversorgungsgebühr festgesetzten Prozentzahlen und Berechnungsmethode ermittelt
    b. Abschreibungen
    Die Abschreibung erfolgt linear von den Anschaffungs- und Herstellungskosten nach den in der Anlage 2 zur Kalkulation der Wasserversorgungsgebühr genannten Abschreibungssätzen
    c. Miete für die Mitbenutzung von Bauhofräumen
    Für die Mitbenutzung von Räumen durch den Eigenbetrieb „Städtische Wasserversorgung“ im städtischen Bauhof wird die Miete auf 8.600 € nach der Ermittlung in Anlage 3 zur Kalkulation der Wasserversorgungsgebühr festgesetzt.
    d. Kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals
    Die kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals erfolgt nach der Berechnung in Anlage 5 zur Kalkulation der Wasserversorgungsgebühr. Der kalkulatorische Zinssatz wird dabei für das Jahr 2019 auf 4,00% festgesetzt.


TOP 8: Bekanntgaben von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen


TOP 9: Bekanntgaben


TOP 10: Vollzugsbericht


TOP 11: Anfragen

Die vollständigen Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen können nach Unterzeichnung durch die Urkundspersonen auf dem Rathaus eingesehen werden.