Hilfsnavigation

Giebel des Rathauses in Wolfach
02.09.2021

Die Bodenrichtwerte für die Wolfacher Gemarkungen wurden neu festgelegt

Der Gutachterausschuss hat gem. § 193 des Baugesetzbuches (BauGB) die Bodenrichtwerte für Grundstücke auf den Wolfacher Gemarkungen überarbeitet und mit Stand zum 31.12.2020 neu festgelegt. Dabei wurden die Kaufverträge der Jahre 2019 und 2020 ausge-wertet, die vorhandenen Bodenrichtwerte überprüft und ggf. angepasst.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, die zu einer Bodenrichtwertzone zusammengefasst werden. Für diese Zone gelten im Wesentlichen die gleichen Nutzungs- und Wertverhältnisse.

Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land, ggf. auch für Rohbauland und Bauerwartungsland sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet. Auskünfte über Bodenrichtwerte von Waldgrundstücken können beim Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Waldwirtschaft eingeholt werden.

Bei jedem Grundstück können bestimmte Merkmale und Umstände, wie z.B. Erschließungszustand, große Anteile von Garten- oder Unlandflächen, Bodenbeschaffenheit, Altlasten, Lage im Überschwemmungsgebiet, etc. den tatsächlichen Wert beeinflussen. Diese Abwei-chungen können nur im Einzelfall bewertet werden. Dies bedeutet, dass der tatsächliche Bodenwert eines Grundstücks bzw. einer Teilfläche eines Grundstückes vom Bodenrichtwert des Grundstücks – teils auch sehr deutlich- abweichen kann.

Bodenrichtwerte haben deshalb keine bindende Wirkung.

Es könnten auch keine Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Bauge-nehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden weder aus den Bodenrichtwerten, den Ab-grenzungen der Bodenrichtwertzonen noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.

Übersicht über die Bodenrichtwerte – aufgeteilt auf die Gemarkungen:

Eine Veröffentlichung der Abgrenzungspläne ist aus technischen Gründen im BürgerInfo leider nicht möglich.
Die Bodenrichtwerte können mit den entsprechenden Abgrenzungsplänen und weiteren Aus-führungen auf der städtischen Homepage unter

www.wolfach.de/Wirtschaft/Gutachterausschuss/Bodenrichtwerte

eingesehen werden:

Auskünfte über Bodenrichtwerte für einzelne Grundstücke können per E-Mail bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Martina Hanke unter

gutachterausschuss@wolfach.de

angefordert werden.

Bitte beachten Sie:

die Erteilung einer Auskunft über die Bodenrichtwerte ist gebührenpflichtig. Gem. Ziff. 16.2 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wolfach wird pro Bodenrichtwert ein Betrag von 15 € erhoben.

Logo Stadt