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Giebel des Rathauses in Wolfach
14.05.2020

Corona Pressemitteilung vom 11.05.2020

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

In der aktuellen Phase von stufenweise zunehmenden Öffnungen und Lockerungen der anhaltenden Verbote und Einschränkungen angesichts der Corona-Pandemie, hier in Kürze einige wesentliche Punkte/Informationen aus den unterschiedlichen Teilbereichen des öffentlichen Lebens bei uns vor Ort in Wolfach:

Bekanntlich ist seit einer Woche (Montag, 04.05.20) das Rathaus wieder frei zugänglich und zu den bekannten Servicezeiten für den allgemeinen Kundenverkehr geöffnet. Hier hat sich bislang gezeigt, dass die kenntlich gemachten Abstandsregelungen und Hygiene-Maßnahmen gut eingehalten werden.

Ebenfalls ist am 04.05.20 der stundenweise Präsenzunterricht der Klassen 9 und 10 in unserer Realschule sowie die Beschulung älterer Schüler im SBBZ angelaufen.

In beiden örtlichen Kitas wird bislang die Notbetreuung angeboten. Ein stufenweiser Wiedereinstieg in die erweiterte Notbetreuung startet ab nächster Woche, Montag 18.05.20. Hier ist landeseinheitlich vorgesehen, schrittweise über 3 Stufen –somit voraussichtlich über 3 Wochen- stufenweise eine Erhöhung der Aufnahme der zu betreuenden Kinder vorzunehmen. Zunächst bis zu einer maximalen Belegung von rund 50%.

Die Vorbereitung, Planung bzw. die letztlichen Festlegungen diesbezüglich laufen in dieser Woche. Hier arbeitet unser Kita-Team nach den landesrechtlichen Vorgaben und Regelungen.

Bekanntlich soll (neben anderen –touristischen- Einrichtungen wie bspw. Minigolf u.ä.) die Außengastronomie noch vor Pfingsten ihre Pforten wieder öffnen dürfen; in einer sog. „weiteren Stufe“ schließlich –ebenfalls nach Möglichkeit noch vor Pfingsten- auch der Innenbereich von Speisewirtschaften. Hier laufen in dieser Woche Abstimmungsgespräche und Kontakte seitens unseres Ordnungsamtes mit den einzelnen Betreibern und Inhabern. Auch für diesen Bereich liegen seit Sonntag erste rechtliche Rahmenregelungen von Landesseite vor.

Wie hier angesprochen und in den letzten Tagen allgemein bekannt geworden, sind große Teile des bekannten öffentlichen- oder gesellschaftlichen Zusammenlebens in einen landes-einheitlichen Stufenfahrplan für einen „behutsamen Gesamt-Wiedereinstieg“ eingearbeitet.

Neben bereits erwähnten Punkten fallen etliche Bereiche des Alltags –namentlich die, mit der größten Infektionsgefahr - in jene Stufen-Kategorie, wo aktuell ein Einstiegsdatum „Derzeit nicht abschätzbar“ ist.

Hierzu zählen u.a. die vielfach zitierten „Großveranstaltungen“ die sicherlich die kommenden Tage zahlenmäßig noch eine konkretere Definition erfahren.

Ebenso fallen in diese Kategorie aber auch „Vereinsfeste“ aller Art.

Vor diesem Hintergrund bitte ich an dieser Stelle alle Vereinsvertreter um Beachtung und um entsprechende Sensibilisierung innerhalb der verantwortlichen Kreise.

Die aktuell geltende Rechtsverordnung des Landes über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus hat Gültigkeit bis zum 15.06.20

Parallel gilt nach wie vor das generelle Abstandsgebot von mind. 1,50 Meter und gleichzeitig die Versammlungsbeschränkung auf max. 5 Personen im öffentlichen Raum.

Aus dieser Faktenlage heraus wird deutlich, dass daher in den Monaten Mai und Juni keinerlei Vereinsfestivitäten avisiert werden können.

Ich möchte diese Pressemitteilung auch dafür verwenden, um in diesem Zusammenhang darüber zu informieren, dass das alljährlich unter städtischer Veranstaltungsleitung stattfindende Event „Biker-Week“ jetzt im Juni nicht stattfindet.

Wenngleich es sich hier nicht um ein klassisches Vereinsfest handelt, so stehen hier vielmehr ebenfalls Fakten wie Abstandsgebot, Versammlungsgröße, Auflagen für Beherbergungsbetriebe usw. entgegen – mündend in den Begriff der Großveranstaltung (wenngleich noch nicht definiert).

Aus heutiger Sicht wäre es denkbar, dass die Veranstaltung nach Möglichkeit im Herbst diesen Jahres in kleinerem Format stattfinden könnte. Dies auch gerade vor dem Hintergrund der gastronomischen Unterstützung. Die kommenden Wochen werden solche Überlegungen mit allen Beteiligten zunächst einmal grundsätzlich abgeklärt. Natürlich entscheidet am Ende allein der im Herbst zulässige rechtliche Rahmen.

Seitens der Stadt haben bzw. werden wir die kommenden Tage unseren städtischen Veranstaltungskalender bereinigen: Alle noch „stehenden“ Veranstaltungshinweise in den Monaten Mai und Juni können von öffentlicher Seite derzeit nicht beworben werden.

So finden bis auf Weiteres auch keine Kurkonzerte, Nachtwächter-Rundgänge, Stadtführungen und dergleichen statt.

Für Ihr Verständnis bedanken wir uns!

Ich wünsche Ihnen und uns als Stadtgemeinschaft insgesamt weiterhin die notwendige Disziplin einerseits sowie den erforderlichen Antrieb auf der anderen Seite.

Dann können wir den derzeit schmalen Grat im Spannungsfeld zwischen Einschränkungen/Geboten und dem gleichzeitigen Forterhalt des sozialen und gesellschaftlichen öffentlichen Lebens zusammen bei uns vor Ort meistern.

Mit herzlichen Grüßen aus dem Rathaus

Ihr

Thomas Geppert

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