Aufhebung Gebührensatzung Gutachterausschuss
Satzung zur Aufhebung
der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss
(Gutachterausschussgebührensatzung)
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i. V. m. den §§ 2 und 12 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in den jeweils gültigen Fassungen hat der Gemeinderat der Stadt Wolfach am 08.05.2023 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Aufhebung der Satzung
Die Satzung vom 04.10.2001 über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gut-achten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung), in Kraft ge-treten zum 01.01.2002, wird förmlich aufgehoben.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.07.2023 in Kraft.
Wolfach, den 08. Mai 2023
gez.
Thomas Geppert