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Giebel des Rathauses in Wolfach
09.11.2021

Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung zum 28. Oktober 2021

Mit Beschluss vom 20. Oktober 2021 hat die Landesregierung die Corona-Verordnung erneut geändert. Die Änderungen treten am 28. Oktober 2021 in Kraft und sehen wie folgt aus:


  • Beim 2G-Optionsmodell entfällt in der Basisstufe auch die Maskenpflicht für Beschäftigte, wenn diese geimpft oder genesen sind und ihren Impf- oder Genesenennachweis freiwillig dem Arbeitgeber vorlegen.

  • Regelungen für Weihnachtsmärkte wurden in der Verordnung aufgenommen:

    - Im Rahmen von Weihnachtsmärkten sind der Verkauf von Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr und weitere Angebote, die zum Verweilen einladen, erlaubt. In der Basis- und Warnstufe gilt 3G. Ein negativer Antigen-Schnelltest ist hierbei für nicht geimpfte oder genesene Personen ausreichend. In der Alarmstufe gilt 2G mit den entsprechenden Ausnahmen.

    - Für den Besuch von Verkaufsständen, die ausschließlich Waren und Lebensmittel anbieten, die nicht zum sofortigen Verzehr gedacht sind, ist ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis nicht erforderlich.

    - Der Veranstalter hat die Gesamtverantwortung für die Organisation zu übernehmen. Im Falle von 3G bzw. 2G muss er ein Hygienekonzept erstellen und die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher erfassen.

  • Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung bis zum 24. November 2021


Im Übrigen wurden die Regelungen der Corona-Verordnung vom 15. Oktober 2021 übernommen.

Hier finden Sie die wichtigsten Regelungen auf einen Blick zusammengefasst:

Zu den wichtigsten Fragen mit Antworten rund um die Corona-VO gelangen Sie unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/

Zur vollständigen Corona-VO geht´s hier https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

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