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Giebel des Rathauses in Wolfach
07.05.2020

Abstands- und Hygieneregeln auf dem Wochenmarkt

Der Wolfacher Wochenmarkt steht den Bürgerinnen und Bürgern mit seinem vielseitigen Angebot auch während der Corona-Pandemie weiterhin für den Lebensmitteleinkauf zur Verfügung.

Für Ihren eigenen Schutz und den Schutz Ihrer Mitmenschen bitten wir Sie, wann immer möglich, zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Außerdem sollte unbedingt auch die sogenannte Hustenetikette beachtet werden, die auch beim Niesen gilt: Halten Sie beim Husten oder Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase und drehen Sie sich von anderen Personen weg.

Die aktuelle Corona-Verordnung sieht auf Wochenmärkten keine Maskenpflicht vor. Allerdings weist das Land Baden-Württemberg darauf hin, dass es grundsätzlich sinnvoll ist, eine Maske zu tragen, wo immer der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann.

Da der Mittelgang zwischen den Verkaufsständen meist recht eng ist (durch wartende Personen und Warenauslagen) bitten wir die Besucherinnen und Besucher, auch die Flächen hinter und neben den Verkaufsständen für den Durchgang zu nutzen.

Wir freuen uns weiterhin auf Ihren Besuch auf dem Wolfacher Wochenmarkt.

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