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Giebel des Rathauses in Wolfach
29.12.2022

4. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Wolfach (Abwassersatzung vom 19.11.2014)

Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG) und der §§ 4, 11 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20, 29 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Wolfach am 21. Dezember 2022 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1
Höhe der Abwassergebühren

§ 42 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Abwasser 2,65 €.

§ 42 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt je m² versiegelte Fläche 0,43 €.

§ 42 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser oder Wasser
2,65 €.

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Wolfach, den 21. Dezember 2022

gez.

Thomas Geppert
Bürgermeister


Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist.
Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

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