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Giebel des Rathauses in Wolfach
01.10.2020

Überprüfung von Bioklima und Luftqualität in Wolfach

Der Kernort Wolfach ist als Luftkurort staatlich anerkannt. Dieses Prädikat muss alle 10 Jahre bestätigt werden.

Voraussetzung dafür sind unter anderem Messungen zur Überprüfung der Luftqualität, bei denen Grob- und Feinstaub- sowie Stickstoffdioxidkonzentrationen in der Luft bestimmt werden. Die aktuelle Zehnjahresfrist endet demnächst. In der vergangenen Woche begannen nun die Messungen, deren Ergebnisse als Grundlage für das Bestätigungsgutachten des Deutschen Wetterdienstes dienen.

Die Messungen dauern ein Jahr, die Standortauswahl für die Messgeräte richtet sich nach den üblichen Aufenthaltsorten von Touristen. Um die Bandbreite möglicher Belastungen gut abzubilden, wurden ein Standort mit möglichst geringer Belastung und ein Standort mit voraussichtlich erhöhter Belastung der Luft ausgewählt.

k-Feinstaubmessgerät Rathausbalkon

Feinstaubmessgerät auf dem Rathausbalkon.

k-Grobstaubmessgerät Rathausbalkon

Grobstaubmessgerät auf dem Rathausbalkon.

Am Vorstadtberg nahe der Sonnenscheinmessstelle werden Grob-staub und Stickstoffdioxid gemessen, am zweiten Standort auf dem Rathausbalkon wird darüber hinaus auch die Feinstaubkonzentration ermittelt. Die Betreuung der Messgeräte hat der Wolfacher Wetterexperte Franz Schmalz übernommen.

k-Betreuer Franz Schmalz

Franz Schmalz

Neben den Ergebnissen der Luftqualitätsmessungen werden auch die in der privaten Wetterstation von Franz Schmalz im Schmelzegrün gewonnenen Daten zu Niederschlägen, Luftfeuchtigkeit, Temperatur und Sonnenscheindauer in die Gesamtbewertung einbezogen. Das Gutachten, von dem sich die Stadtverwaltung die Bestätigung des Prädikats „Luftkurort“ für Wolfach erhofft, wird im ersten Quartal 2022 vorliegen.

Die Stadtteile Kinzigtal und Kirnbach sind staatlich anerkannte Erholungsorte. Dieses Prädikat wird dauerhaft verliehen, eine regelmäßige Bestätigung ist nicht erforderlich.

Die Prädikatisierung von Kur- und Erholungsorten richtet sich nach den Vorgaben des Kurortegesetzes von Baden-Württemberg sowie den Bestimmungen des Deutschen Heilbäderverbandes (DHV) und des Deutschen Tourismusverbandes (DTV). Diese sollen gewährleisten, dass Gäste in Kur- und Erholungsorten bioklimatische und lufthygienische Bedingungen vorfinden, die eine Anwendung des Klimas als natürliches, ortsgebundenes Heilmittel ermöglichen.